Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Aktuelle Meldung

Richtiges Verhalten im Wald

Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder auf dem Pferd – der Stuttgarter Stadtwald ist besonders in den Sommer- und Herbstmonaten ein beliebtes Ausflugsziel. Ein neues Faltblatt macht auf die Regeln zum Schutz von Flora und Fauna aufmerksam.

Der Wald ist nicht nur Erholungsort: Was beachtet werden muss, wird in einem Faltblatt erläutert

Der Wald ist nicht nur Erholungsort, sondern auch Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Um diese zu schützen, macht das Garten-, Friedhofs- und Forstamt mit dem Faltblatt „Richtiges Verhalten im Wald“ darauf aufmerksam, welche Regeln für ein harmonisches Miteinander von Flora, Fauna und Mensch eingehalten werden müssen. 

Regeln zum Schutz von Flora und Fauna

  • Fußgänger haben von allen Waldbesuchern die größten Freiheiten. Sie dürfen auch abseits der Wege unterwegs sein, müssen dabei aber stets darauf achten, dass sie keine Tiere stören oder Pflanzen beschädigen.
  • Mit dem Fahrrad oder dem Pferd dürfen die Wege hingegen nicht verlassen werden. Außerdem müssen Radler und Reiter darauf achten, dass die Wege ausreichend breit sind: Bei Fahrrädern sind das zwei, bei Pferden drei Meter.
  • Zwar herrscht kein genereller Leinenzwang, Hundehalter müssen ihre Tiere aber immer unter Kontrolle haben. Wenn Wildtiere oder andere Waldbesucher in Sichtweite sind, sollten Hunde an die Leine genommen werden.
  • Kraftfahrzeuge jeglicher Art sowie Segways und E-Scooter sind im Wald grundsätzlich verboten. Dieses Verbot gilt immer, auch dann, wenn am Waldeingang kein Verbotsschild steht. Fahrzeuge sollten nach Möglichkeit auf ausgewiesenen Parkplätzen außerhalb des Waldes abgestellt werden, auf keinen Fall dürfen Schranken oder Zufahrtswege zugeparkt werden.
  • Wer auf der Suche nach frischen Kräutern oder leckeren Pilzen ist, der darf sich im Wald bedienen, allerdings nur für den Eigengebrauch. Geschützte Arten dürfen gar nicht gepflückt werden.
  • Zum Grillen und für Lagerfeuer finden sich ausgewiesene Feuerstellen. Offene Feuer – auch in mitgebrachten Grills – sind im Wald aufgrund der Brandgefahr strengstens verboten. Von März bis Oktober darf im Wald außerdem nicht geraucht werden, da bereits eine einzige weggeworfene Kippe einen Brand entfachen kann.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Michael Heim / Getty Images