Durch die Übergabe des 100. Stuttgarter Rössle sind aktuell alle Lastenräder vermietet, man kann sich aber auf die Warteliste setzen lassen. Denn immer wieder wird auch eine Langzeitmiete durch die Nutzenden beendet, sodass ein frei gewordenes E-Lastenrad wieder neu vermietet werden kann. Jede Person mit Hauptwohnsitz in Stuttgart hat die Möglichkeit, solch ein elektrisch unterstütztes Lastenrad für mindestens sechs Monate zu mieten. Danach kann der Mietvertrag mit einer Frist von einem Monat durch den Nutzenden gekündigt werden.
Die Landeshauptstadt Stuttgart bietet das Vermietprogramm über das Sozialunternehmen Neue Arbeit gGmbH an, das die Vermietung und den Service der E-Lastenräder im Auftrag der Stadt übernimmt.
Neues Vermietprogramm „Rössle-Kids“ in Vorbereitung
In Kürze wird in Zusammenarbeit mit der Neuen Arbeit gGmbH ein weiteres Vermietprogramm an den Start gehen: Das „Rössle Kids“. Hier können allerdings ausschließlich finanzschwache Stuttgarter Familien, also Familien mit FamilienCard oder Bonuscard+Kultur Kinderfahrräder in verschiedenen Größen sehr kostengünstig mieten. Diese Zielgruppe hat in der Regel nur geringe finanzielle Spielräume, ihren heranwachsenden Kindern neben den Dingen des täglichen Bedarfs immer wieder passende Kinderfahrräder anzuschaffen. Dem wirkt dieses Vermietangebot entgegen. Um unter anderem den administrativen Aufwand zu reduzieren, beträgt die Mietdauer wie beim Stuttgarter Rössle mindestens sechs Monate. Danach ist der Vertrag monatlich kündbar.
Weitere Informationen zur Lastenrad-Vermietung „Stuttgarter Rössle“ gibt es unter https://www.stuttgart.de/stuttgarter-roessle (Öffnet in einem neuen Tab) oder https://lastenrad.neuearbeit.de/ (Öffnet in einem neuen Tab). Informationen zum Kinderfahrrad-Vermietprogramm sind in Kürze zu finden unter www.stuttgart.de/roessle-kids (Öffnet in einem neuen Tab).