Inhalt anspringen

Landeshauptstadt Stuttgart

Stuttgart Rosenstein

Gemeinderat stimmt für Kommunalverfassungsbeschwerde

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat mehrheitlich für eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsbericht gegen die Neufassung von § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) gestimmt.

Nach Fertigstellung von Stuttgart 21 werden die Flächen des Gleisvorfelds nicht mehr benötigt und sollen der Stadtentwicklung zu Gute kommen.

Diese stellt nach der Rechtsauffassung der Verwaltung einen schwerwiegenden Eingriff in die grundgesetzlich garantierte kommunale Planungshoheit dar. Die Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD/Volt, AfD, Freie Wähler und FDP votierten dafür, die Kommunalverfassungsbeschwerde zu erheben.

Die aktuelle Fassung von § 23 AEG vom Dezember 2023 würde in Zeiten größter Wohnungsnot den Bau von rund 5.700 innerstädtischen Wohnungen für über 10.000 Menschen blockieren und eine städtebauliche Jahrhundertchance für Stuttgart unmöglich machen, obwohl das Eisenbahninfrastrukturunternehmen gar keine Nutzung des Gleisvorfeldes für den Schienenverkehr mehr plant.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sagt dazu: „Der Bundesrat hat vor wenigen Tagen bereits mehrheitlich eine Rückgängigmachung von §23 AEG neuer Fassung beschlossen und es gibt Anhaltspunkte, dass auch Bundesregierung und Bundestag in der Sache korrigierend eingreifen werden. Zur Wahrung unserer kommunalen Selbstverwaltungsrechte müssen wir dennoch von unseren Rechtsschutzmöglichkeiten im Wege einer Kommunalverfassungsbeschwerde Gebrauch machen, da die Beschwerdefrist am 30. Dezember 2024 abläuft. Die gutachterliche Stellungnahme einer renommierten, im öffentlichen Recht tätigen Anwaltskanzlei kommt zu dem Ergebnis, eine Kommunalverfassungsbeschwerde der Landeshauptstadt Stuttgart gegen die Neufassung von §23 AEG ist zulässig und hat gute Aussicht auf Erfolg.“

Die Gemeinderatsvorlage und das Gutachten sind einsehbar unter:  https://allris.stuttgart.de/vo020?VOLFDNR=1001383 (Öffnet in einem neuen Tab)

Das könnte Sie auch interessieren

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Arnim Kilgus/Bahnprojekt Stuttgart-Ulm e.V.
  • asp Architekten
  • Meluner Straße/SWSG
  • ingenhoven architects