Die Verwaltung hat dem Rat jetzt die nötigen Beratungsunterlagen übermittelt.
Die Beschwerde richtet sich gegen die aktuelle Fassung des § 23 AEG vom Dezember 2023. Die nach der Änderung bestehende Rechtslage kann zu erheblichen Einschränkungen des Städtebauprojekts Stuttgart Rosenstein führen, das die Schaffung von bis zu 5.700 Wohnungen für über 10.000 Menschen im Stadtzentrum vorsieht.
Die Änderung des § 23 AEG ist für die Stadt ein Eingriff in ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Diese Auffassung unterstreicht ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das einer Kommunalverfassungsbeschwerde gute Aussicht auf Erfolg bescheinigt.
Die Stadt hat noch bis Ende des Jahres Zeit, die Beschwerde einzureichen. Dafür will sie in der kommenden Woche das Votum der Gremien einholen.
Die Vorlage und das Gutachten sind einsehbar unter: https://allris.stuttgart.de/vo020?VOLFDNR=1001383 (Öffnet in einem neuen Tab)