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Landeshauptstadt Stuttgart

Statistik

Zensus 2022: Neue amtliche Einwohnerzahl für Stuttgart veröffentlicht

Das Statistische Bundesamt hat am heutigen Dienstag, 25. Juni, die ersten Ergebnisse des Zensus 2022 für Deutschland bekannt gegeben. Gleichzeitig veröffentlichte das Statistische Landesamt Baden-Württemberg für die Städte und Gemeinden im Land die neue amtliche Einwohnerzahl zum Zensus-Stichtag.

Die durch den Zensus ermittelte amtliche Einwohnerzahl hat Auswirkungen auf viele Bereiche wie etwa auf die Finanzen einer Kommune.

Sie ist die neue Basis für die Fortschreibung der amtlichen Einwohnerzahl bis zum nächsten Zensus im Jahr 2031.
Demnach wohnten zum Stichtag des Zensus am 15. Mai 2022 in Stuttgart insgesamt 610.459 Menschen. Damit hat sich seit dem vorherigen Zensus 2011 (Stichtag 9. Mai 2011) die Stuttgarter Bevölkerung um 24.569 Einwohnerinnen und Einwohner erhöht. Beim Zensus 2011 war die amtliche Einwohnerzahl um -3,6 Prozent nach unten korrigiert worden. Dieses Mal beträgt die Veränderung des Stichtagsergebnisses zum fortgeschriebenen Bevölkerungsstand zum 30. Juni 2022 insgesamt -21.706 Einwohner beziehungsweise -3,4 Prozent. Landesweit fiel die Zählung um -1,2 Prozent geringer aus als die amtlich fortgeschriebenen Zahlen. Verluste zwischen neuer und fortgeschriebener Einwohnerzahl verzeichnen alle der sieben größten Städte. Diese fallen in München (-2,0 Prozent) und Düsseldorf (-2,3 Prozent) etwas geringer, in Berlin (-3,5 Prozent), Frankfurt a. M. (-3,5 Prozent), Hamburg (-3,5 Prozent) und Köln (-5,9 Prozent) etwas höher aus als in Stuttgart.

Unterschied zum Melderegister marginal

Das Melderegister hingegen wies zum Stichtag im Jahr 2022 insgesamt 609.828 Personen auf, die mit Hauptwohnsitz in Stuttgart gemeldet waren. Diese Zahl verwendet die Stadt für kleinräumige Analysen und planerische Zwecke. Im Vergleich zur im Zensus ermittelten Zahl ergibt sich damit ein nur marginaler Unterschied von +0,1 Prozent. Die bisherige Abweichung zwischen Melderegister und fortgeschriebener Einwohnerzahl wird also, wie schon 2011, tendenziell korrigiert.

Die Methode eines registergestützten Zensus sieht vor, eine zufällige Stichprobe der Bevölkerung auszuwählen und zu befragen. In Stuttgart waren rund 73.000 Personen, verteilt auf knapp 5.600 Anschriften, beteiligt. Die Befragungen führten ab dem 16. Mai 2022 rund 500 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte durch.

„Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen uns noch die nötigen Informationen, um die mitgeteilten Zahlen nachvollziehen und somit einschätzen zu können, wie gut die Hochrechnung aus der Stichprobe auf die Gesamtbevölkerung funktioniert hat. Dazu müssen wir die Zusendung des Feststellungsbescheids im September abwarten.“

Ordnungsbürgermeister Dr. Clemens Maier

Erst mit dem Feststellungsbescheid wird die neue Einwohnerzahl rechtswirksam. Ergänzend erhalten die Kommunen dann zusätzliches Datenmaterial, das eine tiefergehende Prüfung erlaubt. Sollten hier Ungereimtheiten erkennbar werden, kann die Stadt dem Bescheid innerhalb eines Monats widersprechen.

Auf die durch den Zensus ermittelte amtliche Einwohnerzahl nehmen zahlreiche Rechtsvorschriften Bezug. Beispielsweise spielt sie eine große Rolle für die Finanzen der Kommunen, da sie als Grundlage für den kommunalen Finanzausgleich dient, über den die Länder die Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben finanziell ausstatten. Darüber hinaus ist die amtliche Einwohnerzahl auf Landes- und Bundesebene Basis für den Länderfinanzausgleich, die Verteilung der Länderstimmen im Bundesrat, die Wahlkreiseinteilung und die Besoldung der Wahlbeamten.

Neue Einwohnerzahl wirkt sich erst nach einer Übergangszeit aus

Allerdings wird die neue Einwohnerzahl erst nach einer Übergangszeit Auswirkung auf die Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs haben. Für die Festlegung der Finanzzuweisungen der Jahre 2023 und 2024 werden zunächst noch die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2011 verwendet. Im Jahr 2025 gelten dann zu jeweils 50 Prozent die Fortschreibungsergebnisse basierend auf dem Zensus 2011 und dem Zensus 2022. Erst ab 2026 ist die Einwohnerzahl, der die Ergebnisse des Zensus 2022 zugrunde liegen, alleinige Bemessungsgrundlage des Finanzausgleichs.

Neben der neuen amtlichen Einwohnerzahl wurden vom Statistischen Bundesamt auch erste Ergebnisse zum Wohnungsbestand in Deutschland vorgestellt. Besonderes Augenmerk lag dabei auf den im Rahmen des Zensus 2022 erstmals erhobenen Daten zu den Energieträgern der Heizungen in Wohngebäuden, zur Nettokaltmiete und dem Wohnungsleerstand.

Dr. Fatke, Leiter des Statistischen Amtes der Stadt Stuttgart: „Interessant wird es, sobald im Sommer die kompletten Zensusdaten zu Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Wohnungen für Stuttgart und seine Teilräume vorliegen werden. Wir versprechen uns dann neue Erkenntnisse über die soziodemografische Zusammensetzung der Stuttgarter Bevölkerung, den Wohnungsmarkt sowie die Wohnungsversorgung in Stuttgart. Die Daten werden vom Statistischen Amt der Stadt sukzessive ausgewertet und veröffentlicht.“

Die bundesweiten Ergebnisse des Zensus werden ab sofort schrittweise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Sie stehen auf der Webseite  www.zensus2022.de (Öffnet in einem neuen Tab) für Auswertungen zur Verfügung.

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