Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat daher mit dem Inklusionspaket 3.0 unter anderem die Einführung eines neuen Förderprogramms für pflegende Angehörige beschlossen.
Unter dem Motto „Wer pflegt, wird gestärkt“ können pflegende Angehörige nun einmal pro Jahr im Rahmen dieses Förderprogramms ein Dankeschön erhalten. Die Stadt will damit ein Zeichen setzen und den Einsatz von pflegenden Angehörigen wertschätzen. Das neue Förderprogramm soll sie dabei unterstützen, zwischendurch „Auftanken“ zu können.
„Pflegende Angehörige sind großen Belastungen ausgesetzt. Wir wollen sie mit dem Förderprogramm im Alltag unterstützen und wertschätzen“, so die Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche Integration, Dr. Alexandra Sußmann.
Die Stuttgarter Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, Jennifer Langer, deren Geschäftsstelle für die Abwicklung des Förderprogramms zuständig ist, wertschätzt die Arbeit der vielen pflegenden Stuttgarterinnen und Stuttgarter: „Eine fürsorgliche Pflege kostet viel Kraft und Zeit. Dafür stellen Sie so oft Ihre eigenen Bedürfnisse hinten an. Mit dem Förderprogramm wollen wir Ihnen herzlich dafür danken, dass Sie als pflegende Angehörige zuhause so viel leisten.“
Dr. Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftliche IntegrationPflegende Angehörige sind großen Belastungen ausgesetzt. Wir wollen sie mit dem Förderprogramm im Alltag unterstützen und wertschätzen.
Angebote und Voraussetzungen
Antragsberechtigte Personen können im Rahmen des Förderprogramms zwischen einem Wertgutschein in Höhe von 60 Euro aus den Bereichen Wellness, Gastronomie, Kultur, Freizeit oder Shopping wählen oder sich alternativ zu einer „Auszeit“, einem halbtägigen Ausflug anmelden. Zusätzlich besteht für alle Pflegenden die Möglichkeit zur kostenlosen Teilnahme an einem Onlineseminar zum Thema „Doppelt belastet? Wie Sie bei der Betreuung von Angehörigen doppelt gut für sich sorgen“.
Einen Antrag stellen kann jede Person, die als pflegende Person eines Menschen mit dem Merkzeichen „H“ im Schwerbehindertenausweis oder Pflegegrad 1 bis 5 im Bescheid der Pflegekasse eingetragen ist. Ein Nachweis ist vorzulegen. Voraussetzung ist zudem, dass die pflegende Person in Stuttgart wohnt. Dazu darf es sich nicht um gewerbliche Pflege, sondern muss sich um häusliche Pflege handeln. Der Begriff der oder des Angehörigen umfasst alle Verwandtschafts‐ und Bekanntschaftsverhältnisse.
Weitere Informationen
Interessierte finden alle Infos rund ums Förderprogramm auf der zugehörigen Seite auf Stuttgart.de oder wenden sich für weitere Informationen direkt bei der Geschäftsstelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung unter 216-81057 oder per E-Mail.