Mit der Förderrichtlinie „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen“ bietet die Landeshauptstadt jetzt allen, die eine Mobilitätseinschränkung haben, einen Zuschuss zur Neuanschaffung eines elektrisch unterstützten Trikes. Voraussetzung ist ein gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG oder eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, die die Mobilitätseinschränkung ausdrücklich bestätigt. Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats hat die Förderrichtlinie am Mittwoch, 16. Juni 2021, einstimmig beschlossen.
Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper sagt: „Mit diesem Förderprogramm machen wir Stuttgarterinnen und Stuttgartern, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind, ein weiteres Fortbewegungsmittel zugänglich. E-Trikes eröffnen sowohl älteren als auch in ihrer Mobilität beeinträchtigten Menschen oftmals ungeahnte Möglichkeiten. Auch manche Stuttgarter Steigung ist dank moderner, leistungsstarker, unterstützender Technik kaum mehr ein Problem.“
Radfahren hält fit
Bürgermeisterin Dr. Alexandra Sußmann sagt: „Fahrrad fahren bedeutet Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und Mobilität. Das macht das Radeln auch für mobilitätseingeschränkte Menschen attraktiv. Ob in die Innenstadt zum Essen und Einkaufen, raus in die Natur oder zum Stadion: Radfahren hält auch mit Tretunterstützung fit, stärkt das Herz-Kreislauf-System und verbessert die Ausdauer.“
„Für Personen mit körperlicher Einschränkung aufgrund einer Krankheit, im Alter oder durch einen Unfall, ist Radfahren oft nicht mehr möglich. Mit diesem Verkehrsmittel, können bewegungseingeschränkte Menschen selbstbestimmter über die Art ihrer Mobilität entscheiden und damit ihre Lebensqualität entscheidend verbessern. Dank praktischer Möglichkeiten und spezieller Technik bleibt der Spaß am Radfahren erhalten oder kann zurückgewonnen werden.“, so Simone Fischer, Beauftragte der Landeshauptstadt Stuttgart für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Ausgestattet mit Tretunterstützung
E-Trikes sind dreirädrige Elektro-Fahrräder, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Motorleistung von 250 W und einer Tretunterstützung bis 25 km/h (Anfahrhilfe bis 6 km/h erlaubt) ausgestattet sind. Sie gelten nach § 1 Abs. 3 StVG nicht als Kraftfahrzeuge und sind damit zulassungsfrei. Sie müssen einen stabilen Rahmen mit drei starren Rädern mit niederem Einstieg (Tiefeinstieg) haben, der ohne besondere Hilfsmittel von selbst steht, eine zweirädrige Vorder- oder Hinterachse mit einem erweiterten Radstand haben und auf der zweirädrigen Vorder- oder Hinterachse eine stabile Transportmöglichkeit (Ablagemöglichkeit/Ablagekorb) besitzen, die fest mit dem Rahmen verbunden ist und ein Transportvolumen von mindestens 40 Liter besitzt.
40.000 Euro zur Verfügung
Zur Förderung der Anschaffung von neuen E-Trikes stehen 2021 insgesamt 40.000 Euro zur Verfügung. Davon stellt der Beirat für Menschen mit Behinderung, auf dessen Initiative das Programm entwickelt wurde, 10.000 Euro zur Verfügung.
Die Landeshauptstadt Stuttgart veröffentlicht, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zur Orientierung und Markttransparenz unter www.stuttgart.de/e-trike (Öffnet in einem neuen Tab) zukünftig fortlaufend eine Typenliste bereits geförderter E-Trikes.
Die Förderrichtlinie tritt mit der Veröffentlichung unter www.stuttgart.de/e-trike (Öffnet in einem neuen Tab) in Kraft. Dort finden sich auch alle Informationen zum Förderprogramm.