Der Wettbewerb, den der Verschönerungsverein seit 2015 mit Unterstützung der Stadt veranstaltet, erkennt bürgerschaftliche Leistungen an, die direkt zum Ergrünen und Erblühen der Stadt beitragen. Im Jubiläumsjahr erweitern die Themen Fassaden- und Dachbegrünungen sowie Schulgärten das Spektrum – mit aktuellem Bezug zu den Aufgaben, die durch die Klimaveränderung auf Städte vor allem im Bereich der Stadtplanung und Grünplanung zukommen.
Oberbürgermeister Frank Nopper schreibt in seinem Grußwort zum diesjährigen Jubiläumswettbewerb des VSV: „In Stuttgart sind viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich und uneigennützig tätig, in Vereinen, in formlosen Gruppen, als Einzeltätige. Jede Form des Engagements wird von der Stadt unterstützt und wertgeschätzt. Die Verschönerung der Stadt durch Blumen und Grün im Allgemeinen wird seit vielen Jahren durch einen Wettbewerb gefördert.“
Traditionelles und Neues
2015 hat der Verschönerungsverein wieder die Durchführung dieses Wettbewerbs mit Unterstützung der Stadt übernommen. Alle zwei Jahre sind die Stuttgarterinnen und Stuttgarter aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Traditionelle Formen des Blumenschmucks und neue Formen des Engagements, zum Beispiel durch Patenschaften und „Urban Gardening“, werden individuell bewertet und ausgezeichnet. In diesem Jahr können auch grüne Dachlandschaften, Fassaden und Schulgärten angemeldet werden.
OB Nopper: „Ich übernehme auch für diesen erweiterten Wettbewerb gerne als Oberbürgermeister die Schirmherrschaft und möchte Sie gerne aufrufen, im Sinne der Kategorien des Wettbewerbs in Ihrem Umfeld zur Verschönerung der Stadt beizutragen und sich am Wettbewerb zu beteiligen.“ Bei der Preisverleihung am 18. Oktober werde er einen Teil der Preise selbst übergeben.
Der Vorsitzende des Verschönerungsvereins Stuttgart, Erhard Bruckmann, sagt zum diesjährigen Wettbewerb: „In unserem Jubiläumsjahr haben wir den Umfang des Wettbewerbs um Themen erweitert, die im Zuge des Klimawandels und der steigenden Durchschnittstemperaturen vor allem für Städte und insbesondere für Stuttgart als Talkesselstadt sehr wichtig werden.“
Verschiedene Bedingungen
Für die sechs Kategorien des diesjährigen Wettbewerbs gelten unterschiedliche Teilnahmebedingungen:
Blühende Balkone und Hausgärten: mitmachen kann jeder Mieter oder Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung.
Patenschaften in der Nachbarschaft: teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen und Gruppen von Bürgern, die sich um öffentliche Flächen kümmern.
Grüne Fassaden sowie grüne Dächer und Dachgärten: einreichen können solche Vorhaben Eigentümer oder vom Eigentümer legitimierte Personen, Planende und Ausführende solcher Vorhaben.
Urban Gardening: sich beteiligen können Einzelpersonen und Gruppen von Bürgern, die solche Projekte betreiben.
Schulgärten: teilnahmeberechtigt sind alle Schulen oder Schulklassen, die einen Garten betreiben, vertreten durch eine Lehrkraft.
Die Preise: In der Kategorie blühende Balkone und Hausgärten werden traditionell Pflanzen- oder Weinpreise vergeben. In den anderen Kategorien werden jeweils mindestens zwei Preise und eine Anerkennung vergeben mit den Höchstbeträgen: Sonderpreise bis zu 1500 Euro, 1. Preise bis zu 1000 Euro, 2. Preise bis zu 500 Euro und Anerkennungen bis zu 200 Euro. Eine feste Anzahl an Geldpreisen oder feste Beträge werden nicht ausgelobt, um der Gewichtung der Beiträge in den Kategorien gerecht werden zu können.
Der Wettbewerb wird mit fachlicher und finanzieller Unterstützung des Garten-, Friedhofs- und Forstamts und des Bundesverbands Gebäude-Grün veranstaltet.