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Landeshauptstadt Stuttgart

Kaltental

Städtische Planer starten Online-Befragung zum Pop-Up-Fahrradstreifen

Hat sich der Pop-Up-Radfahrstreifen in der Böblinger Straße in Kaltental bewährt? Wie ist aktuell die Verkehrssituation? Was kann verbessert werden? Das möchte die Stadt von Verkehrsteilnehmenden und Anwohnerinnen und Anwohnern in Erfahrung bringen.

Seit Sommer 2022 ist in Kaltental eine Spur für Fahrräder reserviert.

Dafür wird von 16. Januar bis 6. Februar über das Beteiligungsportal „Stuttgart meine Stadt“ eine Onlineumfrage zum Thema angeboten:  www.stuttgart-meine-stadt.de/pop-up-radfahrstreifen (Öffnet in einem neuen Tab). Gefragt wird unter anderem, ob das Radfahren dadurch als sicherer erlebt wird und wie Autofahrerinnen und Autofahrer den Pop-Up-Radfahrstreifen wahrnehmen. Auch das Parken und die Anlieferung sind Themen von Fragen.

Fahrradstreifen ist Teil der Hauptradroute 1

Der 700 Meter lange Abschnitt zwischen den U-Bahn-Haltestellen Waldeck und Kaltental ist ein wichtiger Teil der Hauptradroute 1 zwischen der Stuttgarter Innenstadt und Vaihingen. Außerdem gehört er zur künftigen Radschnellweg-Verbindung aus Böblingen nach Stuttgart. In den warmen Monaten sind dort täglich etwa 2000 Radfahrerinnen und Radfahrer unterwegs.

Seit Sommer 2022 ist dort in beiden Richtungen eine zwei Meter breite Spur für Fahrräder reserviert. Parallel dazu verläuft der 3,25 Meter breite Fahrstreifen für den motorisierten Verkehr. Die beiden Spuren sind durch einen Sicherheitsstreifen getrennt.

In den Jahren davor gab es bergauf und bergab zwar einen eigenen Schutzstreifen für Radlerinnen und Radler und eine überbreite Autospur. Allerdings wurde in beide Richtungen am Straßenrand geparkt. Weil dort zusätzlich Stadtbahngleise verlaufen, konnten Autos beim Überholen von Fahrrädern nicht nach links ausweichen.

Riskantes Überholen wird verhindert

Ziel der neuen Regelung ist, dass keine riskante Überholaktionen an der Kaltentaler Abfahrt mehr stattfinden. Laut Straßenverkehrsordnung gilt beim Überholen von Fahrrädern ein Mindestabstand von 1,50 Meter. Messungen der Hochschule Karlsruhe hatten im Jahr 2021 ergeben, dass der Überholabstand in diesem Bereich oft nur halb so groß war. Mittlerweile liegt der durchschnittliche Überholabstand in diesem Abschnitt bei 2,40 Meter – und damit deutlich über dem gesetzlichen Minimum.

Weitere Informationen

Die Teilnahme an der Onlineumfrage ist vom 16. Januar bis einschließlich 6. Februar im Beteiligungsportal „Stuttgart meine Stadt“ unter folgendem Link möglich:  www.stuttgart-meine-stadt.de/pop-up-radfahrstreifen (Öffnet in einem neuen Tab).

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Bildnachweise

  • Leif Piechowski/Stadt Stuttgart
  • Thomas Niedermüller/Stadt Stuttgart
  • AGFK/Marcus Glgoer