Ab Mitternacht gelten erneut Ausgangsbeschränkungen für Menschen, die weder gegen das Corona‐Virus geimpft noch genesen sind. Sie dürfen sich nachts nur noch „bei Vorliegen eines triftigen Grundes“ außerhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft aufhalten.
Die Inzidenzen steigen aktuell auch wegen der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante wieder an. Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz in Stuttgart bei 523,2 (tags zuvor: 489,3), am Samstag bei 536,7. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt am heutigen Samstag bei 538,9.
Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr
Die Ausgangsbeschränkungen für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, greifen ab Sonntag, 16. Januar. Sie gelten zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder Unterkunft ist dann nur gestattet zum Besuch von Ehepartnern oder Lebenspartnern, zur Ausübung eines Berufs oder eines Ehrenamts, etwa bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz oder Rettungsdienst, zur medizinischen Versorgung, zur alleinigen Ausübung von Sport im Freien, zum Besuch von religiösen Veranstaltungen oder zur unaufschiebbaren Versorgung von Tieren.
Beginn der Omikron-Welle - Jede Impfung zählt
Prof. Stefan Ehehalt, Leiter des Gesundheitsamts, erklärt: „Wir befinden uns erst am Beginn der Omikron-Welle. Diese müssen wir gemeinsam abschwächen, um die Ausbreitung des Virus wirkungsvoll zu verlangsamen. Die Maßnahmen der Pandemiebewältigung sind bekannt und bewährt. Hierzu gehören vor allem das Impfen und Boostern sowie Basismaßnahmen wie Maske tragen, gutes Lüften, soweit möglich Abstand halten und Sozialkontakte reduzieren. Es gilt, die Vorgaben des Landes konsequent umzusetzen.“
Der stellvertretende Leiter des Gesundheitsamts Dr. Florian Hölzl betont:
„Der Weg aus der Pandemie führt über einen breiten Gemeinschaftsschutz, den wir nur über eine hohe Impfquote erreichen können. Im Zusammenhang mit Omikron ist insbesondere auch die Auffrischimpfung von großer Bedeutung. Besonders gefährdet sind aber natürlich die Menschen ohne vollständigen Impfschutz. Jede Impfung zählt.“
Grundlage für die lokalen Ausgangsbeschränkungen ist die geltende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (siehe Paragraph 17a). Demnach werden die Beschränkungen in Stuttgart dann wieder aufgehoben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 500 unterschreitet.