Gemeint sind Markierungen und Poller, die verhindern, dass an Straßenecken Autos abgestellt werden. Solche verbotswidrig geparkten Fahrzeuge behindern die Sicht und erschweren, dass Fußgänger dort sicher die Straße überqueren können.
Susanne Scherz, Leiterin des Amtes für öffentliche Ordnung„Das Falschparken in Kreuzungsbereichen ist kein Kavaliersdelikt; hier steht die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger im Vordergrund. Die Stuttgarter Ecken sind eine Maßnahme, die für mehr Sicherheit sorgt.“
Der Maßnahme liegt Paragraf 12, Absatz 3, der Straßenverkehrs-Ordnung zugrunde. Darin ist festgelegt, dass beim Parken zu Kreuzungen und Einmündungen ein Abstand von fünf Metern einzuhalten ist. Die „Stuttgarter Ecken“ sind damit eine bauliche Absicherung gegen Falschparker. Das gesetzliche Parkverbot wird mit einer Sperrfläche markiert. Zusätzlich verhindern Poller das verbotswidrige Parken.
Je nach Platzverhältnissen werden neben den „Stuttgarter Ecken“ Flächen geschaffen, wo zum Beispiel Fahrräder oder E-Scooter an Bügeln abgestellt werden können. Das eröffnet Anreize, andere Formen des Individualverkehrs zu nutzen.
Die „Stuttgarter Ecken“ sind auch ein Mittel für mehr Schulwegsicherheit. Zugeparkte Einmündungsbereiche werden als Hauptproblem für Sicherheitsdefizite auf dem Schulweg benannt. In der Stadtverwaltung wird zurzeit geprüft, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung von „Stuttgarter Ecken“ an weiteren Kreuzungen im Stadtgebiet vorliegen.
Mit einem Pilotprojekt in der Fahrradstraße Wiesbadener Straße wurden bereits erste Erfahrungen gesammelt. An den folgenden Kreuzungen sind nun weitere „Stuttgarter Ecken“ eingerichtet:
Lerchenstraße / Silberburgstraße
Forststraße / Senefelderstraße
Forststraße / Hasenbergstraße
Breitscheidstraße / Senefelderstraße
Ludwigstraße / Senefelderstraße
Seyfferstraße / Paulusstraße