Denn täglich entstehen hierzulande rund 770 Tonnen Abfall durch Einwegverpackungen für den Außer-Haus-Konsum. Seit einem Jahr gibt es deshalb für Gastronomiebetriebe eine Mehrwegangebotspflicht, die es aktiv zu nutzen gilt.
Dass Kundinnen und Kunden das Recht auf Mehrweg haben, ergibt sich aus einer Neuerung des deutschen Verpackungsgesetzes, der Einführung der Mehrwegangebotspflicht. Seit Januar 2023 müssen Gastronomiebetriebe Mehrwegverpackungen anbieten, wenn sie Essen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen – entweder durch eigene Mehrwegbehälter oder durch Teilnahme an einem Mehrwegsystem. Kleinere Betriebe (unter 80 Quadratmeter und mit weniger als fünf Beschäftigten) können alternativ anbieten, Mehrwegbehälter von Kunden zu befüllen.
Unter dem Motto „Lasst uns zusammen Mehrweg gehen!“ sensibilisiert die Kampagne ab 9. Februar öffentlichkeitswirksam für das Thema.
Informationen für Kundinnen und Kunden
Auf der Kampagnenseite erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und warum es sich lohnt, nach Mehrweg zu fragen.
Unterstützung für Gastronomiebetriebe
Die Aktivierungskampagne für Kundinnen und Kunden ist Teil der zweistufigen Kommunikationskampagne #mehrweggehen, die von der Stabsstelle Klimaschutz koordiniert wird. Im November 2023 informierte die Landeshauptstadt die Stuttgarter Gastronomiebetriebe zur Mehrwegangebotspflicht – über ein gedrucktes Mailing und eine Online-Veranstaltung. Als konkrete Umsetzungsunterstützung erhielten alle Betriebe kostenlose Kommunikationsmaterialien wie Plakate und Sticker.
Gastronomiebetriebe finden Informationen und Materialien unter www.jetztklimachen.de/mehrweg (Öffnet in einem neuen Tab).