Die Jugendratswahl war Pandemie-bedingt um ein Jahr verschoben und die Amtszeit der aktuellen Jugendratsmitglieder entsprechend verlängert worden. Die 14. Wahl der Jugendräte soll im Januar beziehungsweise Februar 2023 in allen Stadtbezirken stattfinden. In den Stadtbezirken, in denen aufgrund nicht ausreichender Kandidatenzahl keine Wahl durchgeführt werden kann, sollen Projektgruppen und gegebenenfalls weitere offene Beteiligungsformen angeboten werden.
Ziel ist, dass bei der Jugendratswahl 2023 in allen Stadtbezirken Jugendräte gewählt werden können. Um dieses Ziel zu erreichen, entwickelt die Koordinierungsstelle derzeit zusammen mit dem Arbeitskreis (AK) Stuttgarter Jugendrat unter Einbeziehung kompetenter Kooperationspartner wie Team Tomorrow e. V., der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft und Stuggi.TV geeignete Werbemaßnahmen. Dazu zählen Printformate wie Info- und Anmeldefolder und Plakate. Auch digitale Formate, zum Beispiel Erklär-Video, Image-Video, Kurzvideos für eine Social-Media-Kampagne sowie zur Vorstellung der Jugendratswahl in Schulen über deren Lernplattformen gehören dazu. Darüber hinaus werden im Rahmen der Werbemaßnahmen analoge und Corona-konforme Konzepte zur Vorstellung in Schulklassen eingesetzt.
Ergebnisse der stadtweiten Online-Jugendbefragung
Seit den Sommerferien 2021 hat die Zahl der Austritte aus den Jugendratsgremien und Projektgruppen wegen Schulabschluss und Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung zugenommen, die auch durch Stellvertretungen nicht mehr aufgefangen werden konnten. Einige Jugendratsgremien konnten durch direkte Ansprache Jugendliche für die Mitarbeit gewinnen.
Eine weitere Entwicklung ergab sich aus den Ergebnissen der stadtweiten Online-Jugendbefragung im Herbst 2020 und der anschließenden digitalen Jugendkonferenz im April 2021. Jugendliche wollen in Angelegenheiten, die sie betreffen, grundsätzlich gehört und beteiligt werden. Diese Jugendlichen wollen sich jedoch nicht oder noch nicht über zwei Jahre für ein Jugendratsamt verpflichten. Für diese Zielgruppe wird momentan in Absprache mit der Stuttgarter Jugendhausgesellschaft geprüft, ob sie sich in sogenannten Aktionsgruppen zusammenschließen können. Ziel ist es, bei Interesse beziehungsweise nach Bedarf projektbezogen und amtszeitunabhängig mit den Jugendratsgremien zusammenzuarbeiten, um sich so am kommunalen Geschehen zu beteiligen. Auch sollen unter Beteiligung des AK Stuttgarter Jugendrat die Rahmenbedingungen für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen überprüft und fortentwickelt werden.
Erste Phase der Kandidatenwerbung im Juli
Die erste Phase der Kandidatenwerbung ist für Anfang/Mitte Juli dieses Jahres geplant, die zweite Phase beginnt nach den Sommerferien. Nach Möglichkeit sollen die geplanten Neuerungen bereits zur Jugendratswahl 2023 umgesetzt werden und für den Rest der laufenden Amtszeit gelten. Über die genaue Ausgestaltung zur Weiterentwicklung der Jugendbeteiligung und eine Änderung der Rahmenbedingungen zu den Jugendratswahlen will der Gemeinderat noch vor der Sommerpause beraten.