Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung und Mitgestaltung. Dieses Recht wurde in den vergangenen Jahrzehnten international und national in Gesetzestexten festgeschrieben. Denn die Prinzipien demokratischer Beteiligung müssen erfahren werden, wenn sie akzeptiert und übernommen werden sollen.
Von Jugendrat bis Projektgruppe
In der Demokratie werden drei Grundformen der Partizipation unterschieden:
• Parlamentarische Beteiligungsformen wie der Jugendrat zeichnen sich durch Wahlen aus. Sie bieten Jugendlichen einen Einstieg in die Politik, ohne dass sie Mitglieder einer Partei sein müssen. Das Mitspracherecht ist durch Satzung oder Geschäftsordnung geregelt.
• Offene Beteiligungsformen wie Jugendforen oder Jugendhearings finden einmalig oder unregelmäßig statt. Alle Jugendlichen können sich einbringen und werden nicht gewählt.
• Projektorientierte Beteiligungsformen wie Projekt- oder Aktionsgruppen finden in einem überschaubaren Zeitraum statt und stehen allen Jugendlichen offen.
Grundlagen der Jugendbeteiligung
Gesetze und Beschlüsse bilden die Grundlage zur Einrichtung von kommunalpolitischen Beteiligungen für Jugendliche.