Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat am Montag, 15. Februar, den Vorschlag des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration befürwortet, die Informations- und Unterstützungsangebote für Seniorinnen und Senioren hinsichtlich der Vereinbarung von Impfterminen sowie der An- und Abreise zu den Impfzentren auszubauen. Der Vorschlag geht auf Anträge verschiedener Gemeinderatsfraktionen zurück.
Zunächst erhalten alle Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahren nun ein Anschreiben und eine Informationsbroschüre der Stadt, die über den Impfprozess in Stuttgart Auskunft geben. Als zentrale Strategie gilt, dass sich die Stuttgarter Seniorinnen und Senioren bei Fragen unter den Telefonnummern 0711/216-88200, -88688 oder -88888 an das Bürgertelefon der Stadt wenden können. Die Mitarbeitenden des Bürgertelefons informieren zum Prozedere der Impfanmeldung, damit sich die Impfwilligen beziehungsweise deren persönliches Umfeld selbstständig um einen Impftermin kümmern können. Die Stadt selbst kann jedoch keine Impftermine ausmachen.
Bürgertelefon informiert und vermittelt
Werden konkrete Hilfestellungen bei der Vereinbarung von Impfterminen, der Fahrt zu einem Impfzentrum oder finanzielle Unterstützung für den Transport beziehungsweise der Finanzierung von Taxifahrten benötigt, verweisen die Mitarbeitenden des Bürgertelefons die Anfragenden – je nach Fragestellung – an die jeweiligen Stellen weiter.
Als wichtigen Schritt übernimmt die Landeshauptstadt für bedürftige Menschen ab 80 Jahren bei einer Fahrt zum Impfzentrum die Taxikosten. Beratung und Unterstützung bekommen nicht mobile, körperlich gebrechliche und finanziell bedürftige Seniorinnen und Senioren vom Bürgerservice Leben im Alter, der beim Sozialamt ansässig ist. Die Betroffenen werden vom städtischen Bürgertelefon dorthin vermittelt.
Über den Bürgerservice Leben im Alter kann dann ein vereinfachter Antrag auf Übernahme der Kosten aus Stiftungsmitteln für wirtschaftlich und persönlich bedürftige Menschen (u.a. Bezieher von Grundsicherung, Wohngeld, Bonuscard + Kultur Besitzer) auf vier Gutscheine für die Fahrten zum Impfzentrum mit einem Taxi gestellt werden. Die Fahrgutscheine werden den Berechtigten direkt zugesandt. Die Taxiunternehmen werden vorab über dieses Verfahren informiert und rechnen die Fahrten dann mit dem Sozialamt ab.
Bei der Kalkulation der Kosten rechnet die Stadt damit, dass 50 Prozent der über 80-jährigen Bonuscard-Besitzerinnen und -Besitzer bedürftig sind und keine andere Möglichkeit haben, zu einem Impfzentrum zu gelangen. Auf dieser Grundlage ergeben sich Kosten in Höhe von rund 120.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus den gemeinnützigen Stiftungen, die der Landeshauptstadt Stuttgart zur Verfügung stehen.
Bürgertelefon, Telefonnummer 1
Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr erreichbar.
Bürgertelefon, Telefonnummer 2
Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr erreichbar.
Bürgertelefon, Telefonnummer 3
Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr erreichbar.