Der Leiter des Statistischen Amts, Dr. Matthias Fatke, sagte: „Das Mietspiegelniveau in Stuttgart ist innerhalb der letzten zwei Jahre um 6,8 Prozent gestiegen. Die Preissteigerung liegt damit leicht unter den Mietpreissteigerungen der letzten Jahre.“ (Tabelle 1 in der Anlage zeigt die Veränderungsraten seit 1999/2000).
Die aktuelle Steigerungsrate liegt aber dennoch deutlich über der Entwicklung der Nettokaltmieten in Baden-Württemberg im gleichen Zeitraum (3,9 Prozent). Die Verbraucherpreise insgesamt stiegen in Baden-Württemberg im Vergleichszeitraum um 9,2 Prozent (Quelle: Statistisches Landesamt).
Mit dem Mietspiegel 2023/2024 liegt eine aktuelle Übersicht über die Mieten vor, die in Stuttgart für frei finanzierte Wohnungen bezahlt werden. Der Stuttgarter Mietspiegel berücksichtigt auch die Preiswirkung energetischer Gebäudesanierungen.
Der neue qualifizierte Stuttgarter Mietspiegel ist ab dem 1. Januar 2023 gültig. Beteiligt waren neben dem Statistischen Amt und dem Amt für Stadtplanung und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart auch der DMB-Mieterverein Stuttgart und Umgebung e.V. und Haus & Grund Stuttgart, Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Stuttgart und Umgebung e.V. sowie das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt.
In einer Befragung im April 2022 wurden die Miethöhe und andere Angaben von repräsentativ ausgewählten Stuttgarter Mietverhältnissen erhoben und für die Fortschreibung des Regressionsmodells im Mietspiegel 2021/2022 genutzt.
Repräsentative Befragung
Es ist gesetzlich vorgegeben, dass nur Wohnungen des freien Wohnungsmarkts bei der Mietspiegelaufstellung als „mietspiegelrelevant“ berücksichtigt werden können. Nicht zum freien Wohnungsmarkt zählen Wohnungen, die von Freunden und Verwandten vergünstigt angemietet wurden, Werkswohnungen, Wohnungen in Wohnheimen und Sozialwohnungen. In die Auswertung können zudem nur Mietverhältnisse einfließen, die innerhalb der letzten sechs Jahre (= Bezugszeitraum) abgeschlossen wurden oder bei denen in diesem Zeitraum eine Mietpreisanpassung erfolgte.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Neuvertragsmieten (Begründung des Mietverhältnisses in den letzten sechs Jahren) und veränderten Bestandsmieten (Veränderung der Miethöhe innerhalb der letzten sechs Jahre). In die Datenbasis des Stuttgarter Mietspiegels gehen Neuvertragsmieten und veränderte Bestandsmieten gemäß ihrer Häufigkeit auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt ein.
Steigerung zwischen 2020 und 2022
Insgesamt stiegen die Mieten für einen Quadratmeter Wohnfläche in mietspiegelrelevanten Wohnungen zwischen April 2020 und April 2022 um durchschnittlich 6,8 Prozent auf 11,04 Euro. Diese Preissteigerungsrate gilt nach Auskunft von Alexander Pazerat, Abteilungsleiter beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, auch für die Erhöhung der Satzungsmieten öffentlich geförderter Wohnungen.
Fazit
Der neu aufgestellte Stuttgarter Mietspiegel 2023/2024 weist mit einem Plus von 6,8 Prozent eine Mietpreissteigerung deutlich unter dem allgemeinen Preisanstieg, aber über dem Mietpreisanstieg in Baden-Württemberg auf. Damit lässt sich weiterhin eine Entkoppelung der Stuttgarter Mietpreise von der Entwicklung auf Landesebene beobachten. Ähnlich wie in vielen anderen Ballungszentren bleibt die Marktanspannung in Stuttgart auf einem sehr hohen Niveau.
Bestellung des Mietspiegels
Der neue Mietspiegel 2023/2024 enthält neben den Wohnwertmerkmalen, die einen Einfluss auf die Miethöhe haben, auch eine Karte zur Zuordnung einer Wohnung zu der entsprechenden Lagekategorie.
Der Mietspiegel ist als PDF-Version kostenfrei sowie ab Jahreswechsel gedruckt gegen eine Schutzgebühr von 7 Euro erhältlich:
- Beim Statistischen Amt, Eberhardstraße 37, 70173 Stuttgart, Tel.: 0711 216-98587, Fax: 0711 216-98570, per E-Mail: poststelle.12stuttgartde sowie im Internet unter www.stuttgart.de/statistik-infosystem (Öffnet in einem neuen Tab)
- Beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, Dienststelle Hospitalstraße 8, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711 216-91381 sowie per E-Mail: mietpreisstuttgartde
Außerdem stehen ein Online-Mietspiegelrechner sowie ein digitaler Kartenviewer zur Lagebestimmung zur Verfügung. Auskünfte zur Anwendung des Mietspiegels gibt das Amt für Stadtplanung und Wohnen (E-Mail: mietpreisstuttgartde, Tel. 0711 216-91381).