Die vom Gemeinderat schon für die Winter der letzten Jahre beschlossenen Einschränkungen im städtischen Streu- und Schneeräumdienst auf Gehwegen müssen auch für den Winter 2021/2022 beibehalten werden. Dies bedeutet, dass
- von den Fußwegen in städtischen Grünanlagen nur die Hauptdurchgangswege geräumt und bestreut werden (die übrigen Anlagenwege werden nicht in den Winterdienst einbezogen und auch nicht beschildert);
- außerhalb der geschlossenen Ortslage die Verbindungswege mit besonderer Verkehrsbedeutung geräumt und bestreut werden (die übrigen Fußgängerwege werden nicht in den Winterdienst einbezogen und auch nicht beschildert);
- innerhalb der Stadt Stuttgart die Radwege als Bestandteil der gemeinsamen Rad- und Fußwege bei Schnee- und Eisglätte von den betreffenden Anliegern geräumt und bestreut werden. Bei den selbstständig oder getrennt angelegten Radwegen wird der Winterdienst auf ausgewählten Abschnitten ausgeführt, eine Beschilderung wird nicht angebracht;
- innerhalb der geschlossenen Ortslage in der Regel unbewachte öffentliche Parkplätze nicht geräumt und bestreut werden, außer belebte Parkplätze, die die Fußgänger nicht nur mit wenigen Schritten betreten müssen, um zum Ausgang zu gelangen. Hier werden Gehstreifen für den Fußgängerverkehr winterdienstlich betreut.
Die Übersicht, aufgeführt im Amtsblatt Nr. 49 vom 9. Dezember, liegt außerdem zur Einsicht an der Infothek im Rathaus (Haupteingang), bei allen Bezirksämtern und Polizeirevieren sowie beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart und seinen für die Straßenreinigung mit Winterdienst zuständigen Betriebsstellen (Stuttgart-Mitte, Heinrich-Baumann-Straße 4; Stuttgart-Feuerbach, Leobener Straße 84; Stuttgart-Vaihingen, Heßbrühlstraße 9) aus.