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Landeshauptstadt Stuttgart

Maker City

NABU zieht Klage gegen artenschutzrechtliche Genehmigungen zurück

Der Naturschutzbund Deutschland, Gruppe Stuttgart e.V. (NABU) hat die Klage gegen artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen im Gebiet C1 Maker City zurückgenommen.

Mit Beschluss vom 1. April 2025 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart (VG Stuttgart) das Verfahren in Folge dessen eingestellt. Damit kann die Stadtverwaltung die Vorbereitungen für die Baumaßnahmen auf dem C1 Areal, wo auch die Interimsoper entstehen soll, nach dem aktuellen Zeitplan fortsetzen.

Der NABU hatte am 26. Januar 2025 eine Klage gegen die vom Regierungspräsidium Stuttgart erteilten artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen im Gebiet C1 Maker City beim VG Stuttgart eingereicht. Zusätzlich hatte der Naturschutzbund einen Eilantrag beim VG Stuttgart gestellt, um insbesondere Rodungsmaßnahmen der Landeshauptstadt Stuttgart im Gebiet C1 Maker City zu unterbinden. Der NABU befürchtete eine Gefährdung der Mauereidechsen durch die Rodungsarbeiten. Nach Ablehnung des Eilantrags durch das VG Stuttgart hatte sich der NABU an den Verwaltungsgerichtshof Baden‐Württemberg (VGH BW) gewandt.

Kein Eingriff in Lebensräume

Die Landeshauptstadt Stuttgart hatte die Gehölzrodungen im Gebiet C1 nach sorgfältiger Prüfung vorgenommen. Da die Rodungen nur oberflächlich stattfanden, wurde nicht in die Lebensräume der Eidechsen eingegriffen. Es wurden auch keine Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz erfüllt. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ausnahmegenehmigungen wurde nicht missachtet.

Der NABU hatte seinen Eilantrag nach Abschluss der Rodungsarbeiten zurückgenommen. Das Eilrechtsverfahren wurde vom VGH BW am 24. März 2025 eingestellt. Nun wurde nach Klagerücknahme durch den NABU auch das Hauptsacheverfahren eingestellt.

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