Die Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung, Susanne Scherz, sagte im Internationalen Ausschuss: „Die Nachfrage nach unseren Leistungen steigt weiter. So sind die Besucherzahlen zwischen 2020 und 2023 um fast 50 Prozent gestiegen. Gleichzeitig ist immer noch jede dritte Stelle nicht besetzt. Wir gewinnen zwar neues Personal, leider macht uns die Fluktuation zu schaffen. Die Mitarbeitenden machen einen tollen Job – unter schwierigen Rahmenbedingungen.“ Ämterübergreifend wolle man die Strukturen der Behörde grundlegend verbessern. „Erste Erfolge sind sichtbar, gerade weil es uns gelingt, immer mehr Leistungen zu digitalisieren, Antworten auf häufige Fragen online zu geben. Für das Kundenmanagement ist zudem geplant, Lotsen einzustellen. Ein weiterer Schritt ist die Online-Vergabe tagesaktueller Termine für den Servicepoint“, so Scherz.
Dieser Servicepoint ist für viele Personen gerade in den Wochen vor der Reisezeit von großer Bedeutung. Elektronische Aufenthaltstitel müssen mit dem aktuell gültigen Pass verknüpft werden, was von Frühjahr an zu einer erhöhten Nachfrage nach Terminen geführt hat.
Vereinheitlichung des Kundenmanagements
Bereits seit Anfang des Jahres 2024 sind für den Servicepoint Termine online buchbar. Wegen der gestiegenen Nachfrage wird diese Onlineterminvergabe vom 22. April an nun ausgeweitet. Zu den Öffnungszeiten der Ausländerbehörde werden speziell für den Servicepoint tagesaktuell zusätzliche Onlinetermine freigeschaltet.
Scherz weiter: „Die Nachfrage ist derzeit einfach enorm. Um Kundinnen und Kunden Wartezeiten zu ersparen, schalten wir nun neben den längerfristigen Kalendern des Servicepoints tagesaktuell alle verfügbaren Termine online frei. Dadurch entfällt die bisherige Nummernvergabe vor Ort in der Eberhardstraße 39. Wir vereinheitlichen somit auch unser Kundenmanagement, denn alle Kundinnen und Kunden der Ausländerbehörde benötigen dann eine Terminbestätigung.“
Die neue Form der tagesaktuellen Terminfreigabe im Servicepoint wird in den nächsten Wochen schrittweise freigeschaltet, zunächst für sogenannte Überträge.