Damit kommen Funktionen des Waldes wie Boden- und Wasserschutz, Erholungsvorsorge und Klimastabilität mehr Bedeutung zu. Nachrangig soll die Bewirtschaftung des Waldes werden, also etwa die Holzernte für Industrie und Bevölkerung.
Laut Landeswaldgesetz Baden-Württemberg ist der Bewirtschaftung des Stadtwaldes ein Bewirtschaftungsplan zugrunde zu legen. Diese Forsteinrichtungsplanung erfolgt für den Zeitraum von zehn Jahren und ist für die Jahre 2023 bis 2032 fortzuschreiben. Darin festgehalten ist der gesamte Betriebsablauf mit Blick auf die langfristige Zielsetzung.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, haben die städtische Forstverwaltung und der Beirat für den Stuttgarter Stadtwald gemeinsam Ziele erarbeitet. Neben dem oben genannten Ziel, die Klimastabilität, Schutzwirkung und Erholungsvorsorge zu priorisieren, zählt dazu auch, die durch Waldrefugien und sogenannten Habitatbaumgruppen stillgelegten Flächen von acht auf zehn Prozent auszuweiten, wobei diese möglichst zusammenhängend sein sollen.
Entwicklung hin zum klimastabilen Wald
Generell soll die Waldentwicklung versuchsweise nach dem Lübecker Modell erfolgen, also möglichst naturnah betrieben werden. So soll der Stadtwald mittels geeigneter Maßnahmen wie der Naturverjüngung oder der Jungbestandspflege kontinuierlich hin zu einem klimastabilen Wald entwickelt werden. In den Altholzbestand soll dabei nur selten eingegriffen werden. Die Vorgaben des internationalen Zertifizierungssystems für nachhaltigere Waldwirtschaft, „Forest Stewardship Council“ (FSC), werden berücksichtigt, die Naturland-Zertifizierung wird angestrebt.
Während gebietsfremde Baumarten aus Herkunftsländern außerhalb Süd- und Osteuropas nicht im Stadtwald gepflanzt werden, können auf Kleinflächen versuchsweise Baumarten aus diesen Regionen angesiedelt werden. Eine möglichst große Baumartenvielfalt soll die Risiken minimieren, die der Klimawandel mit sich bringt.
Holz soll regional vermarktet werden
Ferner sehen die Ziele vor, anfallendes Holz soweit wie möglich regional zu vermarkten, auch dann, wenn dadurch Einnahmeeinbußen in Kauf genommen werden müssen.
Das sich aus den Zielsetzungen ergebende Leitbild für den Stuttgarter Stadtwald, das vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen wurde, dient nun als Grundlage für die Erarbeitung der Forsteinrichtungsplanung. Diese wird dem Gemeinderat zur finalen Beschlussfassung voraussichtlich Anfang 2023 vorgelegt. Im Doppelhaushalt 2024/2025 soll dann auch berücksichtigt werden, dass die veränderte Zielsetzung zu höheren Kosten und geringeren Erträgen als in den Vorjahren führen wird.