Der Debatte stellten sich Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper, der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Clemens Maier, der Leiter der Stuttgarter Schutzpolizei, Carsten Höfler, und Rechtsanwalt Michael Kniesel. Anschließend erfolgte eine Aussprache mit den Stadträtinnen und Stadträten.
OB Nopper erläuterte zu Beginn der Sitzung: „Die vorsätzliche Nicht-Einhaltung des Abstandsgebots und der Maskenpflicht bei den sogenannten ‚Querdenken‘-Demonstrationen ist in Anbetracht der Infektionslage als verantwortungs- und rücksichtslos zu bezeichnen. Ich habe deswegen allergrößtes Verständnis für die massive Verärgerung in der Bevölkerung über die Corona‐Verstöße, die sich während der Corona‐Demonstrationen ereignet haben. Und ich bedaure zutiefst, dass diese Verstöße und Angriffe stattgefunden haben, die unsere Stadt in ein schlechtes Licht rücken, das sie nicht verdient hat.“
Eingehende Prüfung eines Verbotes im Vorfeld der Kundgebungen
Nopper begrüßte den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart, die Verbote von Versammlungen am 17. April zu bestätigen. Zuvor hatten die Anmelder Eilanträge gegen das Verbot eingereicht. Die Stadt hatte für den kommenden Samstag angemeldete Kundgebungen untersagt, weil sich die Anmelder in der Vergangenheit als unzuverlässig im Sinne des Versammlungsrechts erwiesen hatten.
Nopper führte weiter aus: „Der gemeinsame Blick nach vorne ist jetzt das Gebot der Stunde. Wir sollten uns in schwerer Pandemie-Zeit mit vereinten Kräften und mit aller Entschiedenheit gegen diejenigen wenden, die die Versammlungsfreiheit missbrauchen, die den Staat vorführen wollen und die sich über den Gesundheits- und Infektionsschutz zum Nachteil ihrer Mitmenschen vorsätzlich hinwegsetzen.“
Der Ordnungsbürgermeister Dr. Maier betonte die eingehende Prüfung eines Verbotes im Vorfeld der Kundgebungen am Karsamstag. Er führte aus: „Eines ist klar: Entscheidungen einer Verwaltung dürfen nicht nach politischer Erwünschtheit erfolgen. Sie orientieren sich an Recht und Gesetz. Der Sachverhalt wurde von unseren erfahrenen Juristen im Haus intensiv und mehrfach geprüft, alle erkennbaren Aspekte abgewogen und mit der Polizei diskutiert. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse und der umfassenden Rechtsprechung haben wir dann eine belastbare Entscheidung getroffen. Wenn diese Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass ein Verbot rechtswidrig wäre, dann kann und darf ich nicht wider besseren Wissens aus politischen Gründen eine andere Entscheidung treffen." Maier fügte hinzu: „Es widerspricht meinem Rechtsverständnis, den Schwarzen Peter der Polizei oder dem Gericht zuzuschieben und sehenden Auges ein Verbot auszusprechen, welches rechtlich nicht Stand gehalten hätte.“
Die Sondersitzung des Gemeinderates wurde im Livestream übertragen.
Video-Mitschnitt der Sondersitzung
Aktueller Bericht über die Pandemie-Lage in Stuttgart
Im Anschluss an die Gemeinderatssitzung hat Prof. Dr. Stefan Ehehalt, Leiter des Gesundheitsamts, den Stadträtinnen und Stadträten die aktuelle Pandemie-Situation in Stuttgart anhand einer Präsentation erläutert.