Stuttgarts Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper verurteilte am Sonntag, 4. April, die Angriffe auf Journalisten, die im Zusammenhang mit der Querdenker-Demonstration am 3. April stattgefunden haben, auf das Schärfste. Nopper kritisierte auch mit aller Entschiedenheit, dass sich die Verantwortlichen der Versammlungen – entgegen ihrer Zusage gegenüber der Versammlungsbehörde – nicht an die Auflagen zum Tragen von Masken und zur Wahrung von Abständen gehalten haben. Nopper weiter: „Es widerspricht zutiefst meinem Gerechtigkeitsempfinden, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Demonstrationen den grundrechtlichen Schutzmantel der Versammlungsfreiheit missbrauchen, um sich den Corona-Beschränkungen zu entziehen – sich aber andererseits Familien und Freundeskreise an Ostern nur unter Beschränkungen treffen dürfen. Die Stadt beabsichtigt, das rechtswidrige Verhalten mit Bußgeldern zu ahnden und zukünftige Veranstaltungen derselben Anmelder aufgrund der gestrigen Auflagenverstöße zu verbieten.“
Ordnungsbürgermeister äußert sich zu möglichem Verbot von Versammlungen
Ordnungsbürgermeister Dr. Clemens Maier äußerte sich ein weiteres Mal zur Frage, warum die Stadt die Versammlung nicht verboten hatte: „Auf Grundlage der Anmeldungen lagen nach Einschätzung von Stadt und Polizei die Voraussetzungen für ein Verbot der Demonstrationen nicht vor. Die Latte hierfür liegt in Anbetracht der grundrechtlich verankerten Versammlungsfreiheit sehr hoch. Wie das Sozialministerium – ohne eine Bewertung der Verbotsvoraussetzungen im konkreten Fall - zu der Einschätzung kommt, man hätte die Versammlung verbieten können, ist für uns nicht nachvollziehbar. Wenn es tatsächlich diese Rechtsauffassung vertreten sollte, hätte es die Stadt im Übrigen anweisen können, die Versammlung zu verbieten. Das ist aber nicht erfolgt. Wir werden uns in den nächsten Tagen mit Land und Polizei zusammensetzen, die Ereignisse aufarbeiten und entsprechende Schlüsse ziehen – möglicherweise auch durch eine entsprechende Veränderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.“ Die Versammlung verlief weitgehend konfliktfrei. Eine spätere Auflösung habe aus wohlerwogenen Gründen deswegen nicht stattgefunden, weil dies zu einer Zuspitzung der Gesamtsituation geführt hätte.