Sie kann auch an Persönlichkeiten verliehen werden, die eine hervorragende Leistung vollbracht haben und in Stuttgart entweder geboren oder mit Stuttgart in besonderer Weise verbunden sind.
Die Bedeutung der Auszeichnung mit der Bürgermedaille zeigt sich auch darin, dass nicht mehr als 30 lebende Persönlichkeiten die Bürgermedaille besitzen sollen. Über die Verleihung der Bürgermedaille entscheidet der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung mit Zweidrittel-Mehrheit all seiner Mitglieder.
Die Bürgermedaille wird mit einer vom Oberbürgermeister unterzeichneten Urkunde feierlich überreicht.