- 25.07.2024Änderung des Flächennutzungsplans – Bekanntmachung der Genehmigung
Flächennutzungsplanänderung Nr. 65 im Bereich Kita Eierstraße im Stadtbezirk Stuttgart-Süd
Die Änderung des Flächennutzungsplans Stuttgart hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 16. Mai 2024 festgestellt und ist vom Regierungspräsidium Stuttgart mit Erlass vom 4. Juli 2024 genehmigt worden.
(veröffentlicht vom 25.07.2024 bis zum 26.08.2024) - 25.07.2024Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften treten in Kraft
Kita Eierstraße (Stgt 299) im Stadtbezirk Stuttgart-Süd
Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart in seiner Sitzung am 16. Mai 2024 den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften beschlossen.
(veröffentlicht vom 25.07.2024 bis zum 26.08.2024) - 23.07.2024 - 22.08.2024Planfeststellungsverfahren der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG)
Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der Hochbahnsteige der Stadtbahnhaltestellen Erwin-Schoettle-Platz, Bihlplatz und Südheimer Platz in Stuttgart-Süd (Heslach) für 80m-Zugbetrieb
Allgemeine Vorhabensbeschreibung
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt.Gegenstand der Planfeststellung ist die Verlängerung der Hochbahnsteige der Stadtbahnhaltestellen „Erwin-Schoettle-Platz“, „Bihlplatz“ und „Südheimer Platz“ in Stuttgart-Süd (Heslach), um diese drei Haltestellen an der Linie U1 künftig auch mit Stadtbahnzügen von 80 Metern Länge benutzen zu können. Bislang können diese Haltestellen nur von Stadtbahnzügen mit einer Länge von maximal 40 Metern angefahren werden. Im Zuge der Verlängerung der Hochbahnsteige müssen auch die umgebenden Bereiche wie beispielsweise Gleis- und Treppenanlagen, Gehwege und Straßenfahrbahnen angepasst werden. Außerdem ist eine barrierefreie Anpassung der Haltestellenanlagen vorgesehen.
Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das geplante Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren, sind verschiedene landschaftspflegerische Vermeidungs- und Gestaltungsmaßnahmen wie z.B. eine ökologische Baubegleitung, die Errichtung eines temporären Reptilien-Schutzzauns und die Ansaat / Begrünung von Angleichflächen vorgesehen.Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens ist die Landeshauptstadt Stuttgart zuständig. Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24.
Auslegungsinformationen (Datei 1 und 2)
Antragunterlagen (Datei 00 bis 12)
- Bekanntmachung.pdfPDF-Datei139,38 kB
- Planskizze.pdfPDF-Datei398,20 kB
- 00_Inhaltsverzeichnis.pdfPDF-Datei9,87 kB
- 01_Erläuterungsbericht.pdfPDF-Datei1,00 MB
- 02_Übersichten.zipZIP-Datei26,19 MB
- 03_Bestandspläne.zipZIP-Datei10,99 MB
- 04_Bauentwurf_Lagepläne.zipZIP-Datei2,30 MB
- 05_Regelzeichnungen.zipZIP-Datei9,78 MB
- 06_Bauwerksverzeichnis.pdfPDF-Datei40,63 kB
- 07_Baulogistik.zipZIP-Datei1,77 MB
- 08_Grunderwerb.zipZIP-Datei1,74 MB
- 09_Geotechnisches_Gutachten.pdfPDF-Datei5,06 MB
- 10_Schall- und erschütterungstechnische Untersuchung.zipZIP-Datei21,92 MB
- 11_Umwelt- und Artenschutz.zipZIP-Datei34,51 MB
- 12_Fahrdynamische Berechnungen.zipZIP-Datei808,57 kB
(veröffentlicht vom 23.07.2024 bis zum 22.08.2024) - 18.07.2024Bebauungsplan Fortführungsentscheidung
Rosenstein-/Goppeltstraße (Stgt 170.2) im Stadtbezirk Stuttgart-Nord
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik des Gemeinderats hat in seiner Sitzung am 9. Juli 2024 beschlossen, das eingeleitete Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften fortzuführen.
(veröffentlicht vom 18.07.2024 bis zum 13.09.2024) - 15.07.2024 - 31.07.2024Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart
Bekanntmachung zum Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat turnusgemäß den Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart aus dem Jahr 2014 gemäß § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz überprüft. Das vorliegende Überprüfungsdokument enthält eine Darstellung der Umsetzung der bisherigen Maßnahmen zur Lärmreduzierung und deren Weiterentwicklung in den nächsten Jahren.
Die detaillierten Ausführungen können dem Überprüfungsdokument entnommen werden. Dieses kann im Zeitraum vom 15.07.2024 bis einschließlich 31.07.2024 eingesehen werden.
(veröffentlicht vom 15.07.2024 bis zum 31.07.2024) - 12.07.2024 - 22.08.2024Einleitung Planfeststellungsverfahren der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG)
Verlängerung der Hochbahnsteige der Stadtbahnhaltestellen Erwin-Schoettle-Platz, Bihlplatz und Südheimer Platz in Stuttgart-Süd (Heslach) für 80m-Zugbetrieb
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfestellungsverfahrens nach §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt.
- Planfeststellungsverfahren Hochbahnsteige der Stadtbahnhaltestellen Erwin-Schoettle-Platz, Bihlplatz und Südheimer Platz in Stuttgart-SüdPDF-Datei245,98 kB
- Planskizze zum Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der Hochbahnsteige der Stadtbahn-haltestellen Erwin-Schoettle-Platz, Bihlplatz und Südheimer Platz in Stuttgart-Süd (Heslach) für 80m-ZugbetriebPDF-Datei398,20 kB
(veröffentlicht vom 12.07.2024 bis zum 22.08.2024) - 23.05.2024 - 16.08.2024Planfeststellungsverfahren der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG)
Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet Ditzingen-Süd sowie für den Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines
Planfeststellungsverfahrens nach §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt.(veröffentlicht vom 23.05.2024 bis zum 16.08.2024) - 23.11.2023 - 03.02.2025Verordnung
Verbot des Führens von Waffen und Messern in Bereichen der Stadtviertel Neue Vorstadt, Universität, Hauptbahnhof, Oberer Schlossgarten und Rathaus im Stadtbezirk Mitte
(Waffen- und Messerverbotszonenverordnung - WMVZ VO) vom 21. November 2023
(veröffentlicht vom 23.11.2023 bis zum 03.02.2025)
Landeshauptstadt Stuttgart
Amtliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie Informationen zu ausgewählten Bekanntmachungen der Landeshauptstadt Stuttgart. Alle amtlichen Bekanntmachungen der Landeshauptstadt werden im Stuttgarter Amtsblatt veröffentlicht, das jeweils donnerstags erscheint.