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Landeshauptstadt Stuttgart

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Lebenswerte Innenstadt: Stuttgart setzt Tempo 20 im City-Bereich um

Der gesamte Bereich innerhalb des Cityrings in Stuttgart soll in den nächsten Jahren attraktiv umgestaltet werden. Das beinhaltet insbesondere Verbesserungen für den Fußverkehr, aber auch für den Radverkehr. Das hat der Gemeinderat der Stadt Stuttgart im Oktober 2021 beschlossen.

Für den Kfz-Verkehr sind damit Neuordnungen und neue Regeln verbunden. Für eine höhere Aufenthaltsqualität gilt auf den Erschließungsstraßen innerhalb des Cityrings künftig maximal Tempo 20. Die Beschilderung dieser Straßen startet am Montag, 28. März.

Das Flanieren in der Innenstadt wird damit attraktiver und unterstützt so auch die Geschäfte und Einrichtungen in der City. Der Einzelhandel, die Gastronomie und die Kultur in der City werden dabei profitieren. „Die Maßnahme lädt ein, jetzt verstärkt in unserer Innenstadt zu flanieren, einzukaufen, einzukehren und die sonstigen Einrichtungen dort zu nutzen. Stuttgart hat eine attraktive Innenstadt“, betont der Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, Peter Pätzold.

Wesentliches Ziel des Projekts ist die Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt, damit die Stuttgarterinnen und Stuttgarter das Stadtleben noch besser genießen, entspannt flanieren oder einkaufen können. Zu diesem Zweck hat die Stadt mit einer breit angelegten Beteiligung der Akteure in der Innenstadt und der Bürgerinnen und Bürger ein Konzept für die zentrale Innenstadt innerhalb des Cityrings erstellt.
Mit dem Konzept sind kurz-, mittel- und längerfristige Maßnahmen verbunden, die nach und nach umgesetzt werden. Die Maßnahmen umfassen die Erschließungs-systematik, die Straßengestaltung, ein Parkierungskonzept, die City-Logistik sowie eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität für den Fußverkehr und für Radfahrende.

Die Tempo-20-Regelung gilt für die Erschließungsstraßen innerhalb des Cityrings, über die auch Parkhäuser und Tiefgaragen erreicht werden können. Auf dem Cityring selbst (Paulinenstraße, Theodor-Heuss-Straße, Hauptstätter Straße, Arnulf-Klett-Platz/Schillerstraße sowie im Planietunnel) gilt weiterhin die bisherige Geschwindigkeitsregelung von 40 Stundenkilometer.

Weitere Informationen zum Projekt „lebenswerte Innenstadt“ sind unter  https://www.stuttgart-meine-stadt.de/stadtentwicklung/lebenswerte-innenstadt/ (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden.

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