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Landeshauptstadt Stuttgart

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Stuttgarter Gemeinderat stimmt Nachtragshaushaltsplan 2025 zu – Hohe Ertragseinbrüche machen Gegensteuerung in Zukunft unerlässlich

Die Stadt Stuttgart richtet sich auf einen Sparkurs ein. Ein erster Schritt ist die Nachtragshaushaltssatzung 2025, die der Gemeinderat am Donnerstag, 27. März, mit großer Mehrheit beschlossen hat.

Die Entwicklung, wonach 2025 insbesondere mit deutlich weniger Erträgen bei der Landeshauptstadt zu rechnen ist, hatte die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplans notwendig gemacht.

„Die Lage ist ernst, sie ist sogar sehr ernst“, sagte Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper. „Haushaltskonsolidierung, Haushaltsdisziplin und Haushaltssolidität sind jetzt das Gebot der Stunde. Wir müssen auf Grund außerordentlich hoher Mindererträge im Ergebnishaushalt einen Nachtragshaushalt beschließen. Er beinhaltet einen globalen Minderaufwand in Höhe von 49 Millionen Euro. Außerdem werden wir beim Haushaltsvollzug größtmögliche Sparsamkeit walten lassen.“ Nopper betonte weiter: „Dies ist lediglich eine erste Vorstufe für den Doppelhaushalt 2026/27, der leider ein Sparhaushalt sein wird und sein muss.“ Das Haushaltsvolumen des Nachtragshaushaltsplans beträgt 5,9 Milliarden Euro. Der globale Minderaufwand ist eine pauschale Kürzung, durch die auf allen Ebenen der Verwaltung Einsparungen vorzunehmen sind.

Die Fraktionen hatten bereits am Mittwoch in der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses mehrheitlich signalisiert, notwendige Priorisierungs‐ und Gegensteuerungsmaßnahmen zum anstehenden Doppelhaushaltsplan 2026/27 konstruktiv zu begleiten.

Deutlich sinkende Erträge

Für das Haushaltsjahr 2025 zeichnet sich ein Haushaltsdefizit in Höhe von 889 Millionen Euro ab. Den Gewerbesteuer‐Planansatz musste die Stadtverwaltung auf Grund der aktuellen Entwicklungen bei den Vorauszahlungen von 1,2 Milliarden auf 1,0 Milliarden Euro anpassen – bei weiter fallender Tendenz. Bei sonstigen Steuern, Gemeindeanteilen an Steuern und allgemeinen Zuweisungen erwarten die Stadt in diesem Jahr Mindererträge in Höhe von 85 Millionen Euro.

Bei den Erstattungen von Bund und Land ist im Saldo mit Mindererträgen in Höhe von 121 Millionen Euro zu rechnen. Dies führt allein für das Haushaltsjahr 2025 zu einer geplanten Kreditaufnahme‐Ermächtigung von bis zu 649 Millionen Euro. Diese bleibt unter der ursprünglich geplanten Höhe von 770 Millionen Euro. Die Kreditermächtigung zu reduzieren, ist möglich dank der hohen Liquidität aus dem Rekordjahresabschluss 2023.

Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann sagt: „Dass wir nun für 2025 wieder einen Nachtragshaushalt beschließen müssen, zeigt leider in aller Deutlichkeit, in welcher Intensität und Geschwindigkeit sich die finanzielle Lage Stuttgarts verschlechtert.“

Der rechnerische Kreditbedarf steigt in den Jahren der Finanzplanung 2026 bis 2028 massiv an, da der Stadt in Zukunft deutlich weniger Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung stehen. Ziel muss es daher aus Sicht der Verwaltung sein, bis zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs für den nächsten Doppelhaushalt im Sommer die Auszahlungen zu reduzieren beziehungsweise höhere Einzahlungen zu generieren.

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