In Stuttgart werden die Sätze künftig bei 160 Prozent liegen – dies wird für die Grundsteuer A (land‐ und forstwirtschaftliche Grundstücke) und die Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke) gelten. Die Hebesätze hat die Verwaltung an Hand von 207.000 Messbescheiden errechnet.
Die vorherigen Hebesätze lagen bei 520 Prozent. Die Kämmerei hatte errechnet, dass die bisherigen Messbeträge mehr als dreimal so hoch waren wie die künftigen. Demzufolge schlug sie eine Senkung vor. Der neue Hebesatz von 160 Prozent liegt in der Spanne, die das Transparenzregister Baden‐Württemberg für Stuttgart angibt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt. Bund und Länder waren damit aufgefordert, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die ab dem kommenden Jahr Wirkung entfalten sollen. Städte und Gemeinden können lediglich über den Hebesatz die Höhe der Grundsteuer beeinflussen. Alle anderen Kriterien sind gesetzlich vorgeschrieben.
Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann, sagte: „Bund und Land haben beschlossen, die Grundsteuer neu zu berechnen. Wir kommen diesen Vorgaben nun nach. Da die Steuer sowohl Eigentümer, Vermieter als auch Mieter betrifft, war uns wichtig, schnell für Planungssicherheit zu sorgen. Unser Ziel ist und bleibt die Aufkommensneutralität. Daher halten wir einen Hebesatz von 160 Prozent für angemessen.“
Aktuell gelten die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022. Laut Landesgrundsteuergesetz werden die Werte alle sieben Jahre aktualisiert. Der nächste Bewertungsstichtag ist somit der 1. Januar 2029.
Die Landeshauptstadt hat im Jahr 2023 rund 162,7 Millionen Euro an Grundsteuer eingenommen, 162,4 Millionen Euro davon über die Grundsteuer B. Für das laufende Jahr rechnet die Kämmerei mit 165 Millionen Euro.
Fuhrmann betonte: „Aufgabe der Kommunen ist es, die Hebesätze festzusetzen. Wir haben nun einen Satz, der nach unserer Einschätzung für die Mehrheit der Steuerzahler Vorteile mit sich bringt. Klar ist aber, dass die Änderung nicht nur Gewinner schafft. Allerdings können wir die Hebesätze mit Blick auf die zu erzielende Aufkommensneutralität nicht weiter reduzieren.“
Das Landesgrundsteuergesetz gilt ab dem kommenden Jahr. Die neue Grundsteuer wird erstmals in den Abgabebescheiden 2025 erhoben. Diese werden den Steuerpflichtigen im Januar postalisch zugesandt.