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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Gemeinderat beschließt die Verlängerung der Parkgebührenbefreiung für Carsharing-Fahrzeuge für weitere zwei Jahre

Moped-Sharing wird in die Befreiung aufgenommen

Seit Januar 2023 dürfen im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum kostenlos parken. Der Gemeinderat hat deshalb am Donnerstag, 5. Dezember, eine Verlängerung der Parkgebührenbefreiung für Carsha-ring-Fahrzeuge für weitere zwei Jahre beschlossen.

Zudem wurde das Kleinkraftrad-Sharing (etwa für elektrische angetriebene Mopeds) in die Befreiung einbezogen. In Stuttgart verbreitet ist das E-Moped-Sharing der Marke stella.

Die bisherige Parkgebührenbefreiung für Carsharing-Fahrzeuge hatte eine sehr positive Auswirkung auf die Größe der Carsharing-Flotte in Stuttgart, die seitdem kontinuierlich wächst. Seither hat sich die Anzahl der Carsharing-Fahrzeuge in Stuttgart von circa 750 auf 1.830 Autos mehr als verdoppelt. Diese positive Entwicklung hat dazu geführt, dass Stuttgart beim Carsharing im neuen bundesweiten Vergleich auf den vierten Platz gestiegen ist. Im Carsharing-Städteranking des Bundesverbands Carsharing war die Stadt vor zwei Jahren noch auf Platz zwölf.

Martin Körner, Leiter des Grundsatzreferats Klimaschutz, Mobilität und Wohnen, begrüßt diese Entwicklung: „Carsharing ist in Stuttgart beliebter denn je. Für viele Men-schen in Stuttgart ist das genau das richtige Mobilitätsangebot: flexibel und ohne die hohen Fixkosten beim eigenen Auto. Daher möchten wir das Carsharing weiterhin fördern und künftig noch stärker unterstützen.“

Wolfgang Forderer, Leiter der Abteilung Mobilität im Grundsatzreferat Klimaschutz, Mobilität und Wohnen: „Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, den Ausbau des Carsharings in Stuttgart zu unterstützen. Die Stärkung des Carsharings ist eine Maßnahme des Klimamobilitätsplans der Landeshauptstadt. Durch die Förderung des stationsbasierten und stationsunabhängigen (free-floating) Carsharings steht den Bürgerinnen und Bürgern dadurch eine breitere Auswahl an Mobilitätsdiensten zur Verfügung. Damit kommen wir dem Erreichen der Klimaziele ein Stück näher.“

Auch seitens der Carsharing-Anbieter fielen die Reaktionen zum Carsharing-freundlichen Beschluss der Stadt Stuttgart positiv aus. Anbieter des stationsbasierten Carsharings können damit Autos in bewirtschafteten Bereichen parken, in denen noch keine festen Carsharing-Stationen bestehen. Somit kann in vielen Gebieten ein zugängliches und durchgängig verfügbares Carsharing-Angebot gewährleistet werden.

Außerdem wurde Stuttgart für Anbieter des Freefloating-Carsharings durch den Beschluss besonders attraktiv. Der Erlass der Parkgebühren in Stuttgart hat zu einem starken Anwachsen der Zahl von free-floating Fahrzeugen geführt. Laut Aussagen von verschiedenen Anbietern – sowohl im stationsbasierten wie im free-floating Be-reich – bleibt diese positive Tendenz stabil.

Die Verlängerung der Parkgebührenbefreiung kommt zu einem Zeitpunkt, in dem die Landeshauptstadt Stuttgart eine Kampagne zur Förderung von Carsharing gestartet hat. Ziel ist es, das Angebot von öffentlichen Carsharing‐Stationen in ausgewählten Stadtbezirken bekannter zu machen. So sollen neue Nutzerinnen und Nutzer gewon-nen werden. Mehr dazu unter:  https://www.stuttgart.de/carsharing.

Hintergrund

Die Parkgebührenbefreiung für Carsharing-Fahrzeuge gilt seit Januar 2023 und wird bis Dezember 2026 verlängert. Für Sharing-Fahrzeuge, Autos und Mopeds muss auf öffentlichen Stellplätzen in Stuttgart kein Parkticket gelöst werden. Das gilt am Stra-ßenrand oder in Parkbuchten und in Quartieren, in denen man sonst einen Bewoh-nerparkausweis benötigt. Zu beachten ist, dass legal geparkt werden muss. Höchst-parkzeiten müssen eingehalten werden. Halte‐ und Parkverbote sowie die Höchst-parkdauer an Parkscheinautomaten oder E-Ladesäulen sind weiterhin zu beachten. Das freie Parken gilt nur für Autos und Mopeds von Organisationen und Firmen, die nach dem Carsharing-Gesetz anerkannt sind.

Das Prinzip „Auto teilen“, ist eine gute Möglichkeit für alle, die nur gelegentlich damit unterwegs sein müssen. Fixkosten für die Versicherung fallen weg, und auch unvor-hergesehene Ausgaben für Reparaturen kommen nicht vor. Viele Unternehmen ha-ben eine große Auswahl vom Kleinwagen bis zum Kombi, so dass je nach Bedarf un-terschiedliche Fahrzeugarten angemietet werden können.

Folgende Car- und Moped-Sharing-Angebote sind derzeit in Stuttgart nutzbar (Stand Dezember 2024):

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