Warum wird Feuerwerk in der Innenstadt verboten sein?
An Silvester kommen viele Tausend Menschen ins Stuttgarter Zentrum, um den Jahreswechsel ausgelassen zu begehen: oft in Gruppen, dicht an dicht. In der Feierlaune geht schnell einmal etwas schief. Und wenn Böller mitten in der Menge knallen oder Raketen zu Querschlägern werden, haben wir ein großes Verletzungsrisiko. Mit dem Verbot wollen wir erreichen, dass dort alle unbeschwert und sicher Silvester feiern können.
Was ist dabei verboten?
Die Polizeiverordnung untersagt am Silvesterabend ab 18 Uhr bis 3 Uhr in der Frühe Pyrotechnik innerhalb des Cityrings. Schon das Mitbringen ist verboten. Wenn wir erst beim Zünden einschreiten würden, kämen wir zu spät, um die Gefahr zu bannen.
Wer bei den Kontrollen Feuerwerk dabei hat, bekommt es abgenommen. Bei groben Verstößen drohen Platzverweise und Geldbußen. Das Verbot gilt nicht für einfache Dinge wie Wunderkerzen, Knallerbsen, Brummkreisel oder Springteufel. Aber verboten sind alle klassischen Silvesterraketen und Böller, wie auch Vulkane und Batteriefeuerwerk.
Was sind die Alternativen an Silvester?
Wer in der Innenstadt eine riesige Party sucht, kann sich Karten für das Großevent auf dem Schlossplatz (Öffnet in einem neuen Tab) besorgen. Das stellt unsere Veranstaltungsgesellschaft „in.Stuttgart“ auf die Beine.
Vor der tollen Kulisse mit dem Riesenrad vor dem Neuem Schloss gibt es vielseitige Live-Musik und um Mitternacht ein Licht‐ und Laserspektakel. Ins neue Jahr tanzen kann man danach bis 1.30 Uhr.
Alle, für die eigenes Feuerwerk zum Jahresausklang unbedingt dazu gehört, können außerhalb der Verbotszone „knallen“. Doch auch außerhalb gelten die üblichen Mindestabstände zu besonders geschützten Objekten wie Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie zu gefährdeten Gebäuden wie Fachwerkhäusern.
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- Dr. Clemens Maier ist seit November 2020 Bürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart. Er leitet das Referat Sicherheit, Ordnung und Sport. Foto: Thomas Niedermüller, Rechte: LHSJPEG-Datei1,71 MB
- Das Feuerwerksverbot gilt in der Stuttgarter Innenstadt in dem auf der Karte gekennzeichneten Bereich, der weitestgehend vom Cityring umrahmt ist, am Silvesterabend ab 18 Uhr bis 3 Uhr in der Frühe am Neujahrstag. Grafik: LHS, Rechte: LHSPDF-Datei1,18 MB