Bleibeberechtigte erwerbsfähige Flüchtlinge, die weder einer Erwerbstätigkeit nachgehen noch eine Ausbildung machen, sollen zu gemeinnützigen Arbeiten verpflichtet werden. Das schlägt Stuttgarts Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper vor. Auf seinen Impuls hin wurde dieser Aspekt in eine „Stuttgarter Erklärung“ aufgenommen, die die drei kommunalen Spitzenverbände Baden-Württembergs heute verbreitet haben. Dabei handelt es sich um einen 12-Punkte-Plan „für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik“.
Nopper schlägt vor, erwerbsfähige bleibeberechtigte Geflüchtete im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge zu beschäftigen. Konkret denkt er an die Grünflächenpflege, die Straßenreinigung, die Straßen- und Wegeunterhaltung, die Altenpflege und Seniorenbetreuung, den Küchenbereich öffentlicher Einrichtungen oder die Tätigkeit in geeigneten Mangelberufen. „Die verpflichtende Ausübung einer Tätigkeit im öffentlichen Interesse sollte zwingend auch mit einem Sprachkurs verbunden werden“, fordert er.
Viele Geflüchtete bleiben über Jahre hinweg ohne Ausbildung oder Beruf und sind auf staatliche Transferleistungen angewiesen. Aus Sicht von Nopper ist diese Situation auf Dauer nicht tragbar. Er sagt: „Dieser Zustand dürfte auch nicht im Interesse der Geflüchteten liegen. Die Ausübung von gemeinnützigen Tätigkeiten kann eine gute Basis für eine anschließende Berufsausbildung oder Berufstätigkeit und damit für eine gelingende Integration sein.“
Die baden-württembergischen Städte, Gemeinden und Landkreise haben im vergangenen Jahr insgesamt über 180.000 geflüchtete Menschen aufgenommen. In ihrer Stuttgarter Erklärung fordern die Kommunalen Landesverbände, dass eine Weiterverteilung auf die Länder nur bei denjenigen Personen erfolgen soll, für die eine Bleibeperspektive festgestellt wurde. Für alle Angehörigen dieser Gruppe im erwerbsfähigen Alter fordern sie verbindliche Integrationsmaßnahmen, die auch dazu beitragen können, den allgemeinen Fach- und Arbeitskräftemangel zu vermindern.