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Landeshauptstadt Stuttgart

Presse

Corona – Stadt Stuttgart empfiehlt das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auch bei Grundschülern

Die Fallzahlen steigen wieder an. Parallel nehmen die besorgniserregenden Virusvarianten zu, die auch in Stuttgarter Schulen und Kitas bereits zu Folgefällen und zu Übertragungen aus den Einrichtungen in einzelne Familien hinein geführt haben.

Wie die Erfahrung zeigt, tragen Masken wesentlich dazu bei, Ansteckungen zu reduzieren. Daher empfiehlt die Stadt Stuttgart, dass ab jetzt auch Schülerinnen und Schüler in Grundschulen eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule tragen. Diese Mund-Nasen-Bedeckungen sind den Schülerinnen und Schülern schon seit längerer Zeit aus dem öffentlichen Nahverkehr bekannt.

Das Tragen von korrekt sitzendem Mund-Nasen-Schutz ist bei gesunden Kindern gesundheitlich unbedenklich. Auch der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte erachtet das Tragen der Masken zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei Kindern ab 6 Jahren als sinnvoll (vgl.  https://www.kinderaerzte-im-netz.de/mediathek/informationen-zum-maskentragen/, https://www.dgkj.de/fachinformationen-der-kinder-und-jugendmedizin-zum-corona-virus/faqs-maske-kinder-und-coronavirus, https://www.umweltbundesamt.de/themen/alltags-op-masken-fuehren-nicht-zu-erhoehtem (Öffnet in einem neuen Tab)).

Die Maske sollte der Gesichtsgröße des Kindes angepasst sein und Nase, Mund und Kinn des Kindes bedecken. Auch sollten die Kinder die Möglichkeit haben, die Masken bei Bedarf abzunehmen bzw. „Maskenpausen“ einzulegen.

Kinder mit chronischen Krankheiten wie Mukoviszidose, mit Krebs oder mit einem geschwächten Immunsystem sollten eine medizinische Maske in Absprache mit ihrem Kinder- und Jugendarzt tragen. Das Tragen der Maske vermindert nicht nur die Ausbreitung von virushaltigen Tröpfchen, sondern schützt auch in gewissem Rahmen die Träger selbst.

Kinder mit schweren Atemproblemen, Kinder, die die Maske nicht selbst entfernen können oder Kinder mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, mit intellektueller Reifungsverzögerung oder Verhaltensauffälligkeiten sollten – wenn überhaupt – die Maske nur nach Rücksprache mit dem Kinder- und Jugendarzt oder der -ärztin tragen.

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