Darüber haben Arbeitsgruppen aus dem Prozess am Samstag, 19. Juni, Waldbesucher und Interessierte an einem Infostand im Wald am Oberen Kirchhaldenweg informiert.
Mit dem Freizeitkonzept für den Stuttgarter Wald analysiert die Stadt Stuttgart seit Dezember vergangenen Jahres, wie Freizeit, Naturschutz und nachhaltige Forstwirtschaft im Stuttgarter Wald nebeneinander möglich sind. Dafür haben sich verschiedene Akteure für die Erarbeitung der Freizeitkonzeption zusammengeschlossen. An den kommenden beiden Wochenenden informieren die Beteiligten jeweils von 14:30 bis 17:30 Uhr an weiteren Infoständen vor Ort; so am Samstag, 26. Juni, am Bärenschlössle und am Samstag, 3. Juli, bei den Sieben Linden, östlich von Uhlbach. Witterungsbedingt können die Veranstaltungen auch kurzfristig auf den Sonntag verschoben werden.
Erste Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen
Die ersten Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden mit Fahrradfahrern und Fußgängern intensiv diskutiert: So wurden acht Gebiete bzw. Zonen in den Wäldern Stuttgarts definiert, die aus unterschiedlichen Naturschutzgründen zukünftig nicht weiter befahren oder begangen werden sollen. „Die einzelnen Maßnahmen werden gerade von den beteiligten Akteuren gemeinsam umgesetzt“, sagt Dr. Matthias Holzmann, zuständiger Projektleiter am Garten-, Friedhofs- und Forstamt und ergänzt: „Natürlich werden wir bei jeder Maßnahme auch erklären, warum es gerade hier wichtig ist, diesen Weg oder diese Zone nicht mehr zu befahren oder zu betreten. Es muss sich aber niemand Sorgen machen, dass es sich hier um großflächige Absperrungen handelt. Wir werden nur an den Orten, die aus Naturschutzgründen besonders schützenswert sind und bei denen es gleichzeitig besonders viel Erholungsverkehr gibt einschreiten. Grundsätzlich bleibt der Wald natürlich weiterhin für alle offen.“
Perspektiven für Mountainbiker
Auch für die Gruppe der Mountainbiker sind Perspektiven und konkrete Angebote greifbar. Das haben alle Akteure des Freizeitkonzepts im so genannten „Forum“ am 16. Juni vereinbart. Alle Akteure waren sich hier einig, dass eine Verbesserung im Wald nur durch eine Besucherlenkung möglich ist. Dazu plant die Stadt die Etablierung eines legalen MTB-Angebots im Stuttgarter Wald. „Das bedeutet, wir schaffen im Rahmen der Gesetze und Verordnungen ein attraktives Trail-Angebot für Mountainbiker*innen, dass den Anforderungen an zeitgemäße Mountainbike-Trails entspricht. Das Trail-Angebot soll eine echte Alternative zu illegalen Mountainbike-Trails darstellen und illegale Trails verhindern und ersetzen.“, so Volker Schirner, Leiter des Garten-Friedhofs- und Forstamtes.
Im ersten Schritt werden dafür bestehende Wege für die Befahrung mit dem Mountainbike von der unteren Forstbehörde freigegeben. Dabei handelt es sich um Wege über zwei Meter Breite, die von geübten Mountainbikerinnen befahren werden können, die aber bisher nicht für eine Befahrung mit dem Fahrrad offiziell freigegeben waren. Nach einer intensiven Prüfung konnten zwei solcher Wege mit einer Gesamtlänge von rund 2,5 km im Stuttgarter Osten ausgemacht werden. „Leider gibt es in Stuttgart nur wenige solcher Wege, die einerseits von den Mountainbikern angenommen werden und gleichzeitig ohne Genehmigungsverfahren für die Befahrung mit einem geeigneten Fahrrad freigegeben werden können. Wir haben hier das Maximum herausgeholt, was die Gesetzeslage hergibt“, so Dr. Claudia Kenntner, Leiterin der Dienststelle Stadtwald am Garten-, Friedhofs- und Forstamt.
Prüfverfahren für legale Trails angestrengt
Für die Mountainbiker noch interessanter dürfte aber eine weitere Perspektive sein: Die zuständigen Behörden starten erstmals ein offizielles Prüfverfahren zu Legalisierung von Mountainbike-Trails im Stuttgarter Wald. Auch das ist ein Ergebnis des Votums aus dem Forum und dem bisher erfolgten Planungs- und Beteiligungsprozess. Die zu prüfenden Strecken wurden in einer Arbeitsgruppe in Kooperation zwischen Mountainbikevertretern, Naturschutzvertretern und der Verwaltung vereinbart.
Die für ein Genehmigungsverfahren notwendigen artenschutzrechtlichen Gutachten werden noch im Juni beauftragt. „Für das notwendige naturschutzrechtliche Genehmigungsverfahren müssen in einem ersten Schritt zur Beurteilung der Betroffenheiten eine ganze Reihe an Artengruppen abgeprüft werden, die in der Nähe der Trails vorkommen können. Das braucht seine Zeit, denn Vögel brüten nun mal nicht im Sommer, sondern im zeitigen Frühjahr.“, so Renate Kübler, Leiterin der unteren Naturschutzbehörde in Stuttgart. Mit den Ergebnissen des artenschutzrechtlichen Gutachtens wird nächstes Jahr im Juni gerechnet. Auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens startet die untere Naturschutzbehörde dann mit dem eigentlichen Genehmigungsverfahren.
Ausführliche Informationen zum Freizeitkonzept Stuttgarter Wald finden sich auf www.stuttgart.de/freizeitkonzept-wald.