Anschrift & Erreichbarkeit
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Schloßstraße 91
70176 Stuttgart
Vorzimmer der Sachgebietsleitung
0711 21659378Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) enthält eine Reihe von Bestimmungen, um die Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen zu verbessern. Die Gesundheitsämter und die übrigen Landesgesundheitsbehörden können Maßnahmen zur Bekämpfung von Infektionen treffen. Deshalb unterliegen die Einrichtungen des Gesundheitswesens der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Das Team Infektionshygienische Überwachung, welches zum Sachgebiet Infektionsschutz gehört, kümmert sich um diese Aufgabe. Die Begehung der Einrichtung kann sowohl anlassbezogen als auch routinemäßig erfolgen. In der Regel erfolgen die Begehungen angemeldet.
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