Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Löwen-Markt 1
70499 Stuttgart
Geänderte Öffnungszeiten:
Das Amt für öffentliche Ordnung ist in der Zeit vom 24. Dezember bis einschließlich 31. Dezember 2024 mit allen Dienststellen, inklusive aller Bürgerbüros in den Stadtbezirken sowie der Kfz‐Zulassungs‐ und Führerscheinstelle, für den allgemeinen Publikumsverkehr nicht geöffnet. In dringenden und nachweislichen Notfällen sind wir für Sie über das Service Center Stuttgart unter der Rufnummer 0711/216−0 telefonisch erreichbar. Informationen über unsere Online-Dienstleistungen finden Sie über unseren Dienstleistungsfinder.
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 |
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Dienstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 16:00 |
Mittwoch | 08:30 – 13:00 |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 und 14:00 – 18:00 |
Freitag | 08:30 – 13:00 |
Aktuelle Wartezeiten (Öffnet in einem neuen Tab) und vorzeitige Beendigung der Ausgabe von Wartemarken:
Momentan muss bei den Bürgerbüros mit Wartezeiten von bis zu 2 Stunden gerechnet werden. Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss regelmäßig schon vor Ablauf der Sprechzeit die Ausgabe der Wartemarken gesperrt werden.
Derzeit werden vorrangig Pass- und Meldeangelegenheiten bearbeitet. Wenn Sie im Zusammenhang mit einer Wohnsitzan- oder ummeldung, oder zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses beim Bürgerbüro vorsprechen, können Sie dort auch Ihre Zulassungsangelegenheiten erledigen. Für alleinige Zulassungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle..
Einige unserer Leistungen können Sie auch online, ohne persönliche Vorsprache, erledigen. Bitte informieren Sie sich dafür direkt bei den jeweiligen Dienstleistungen.
Anfahrt
Anschrift
Löwen-Markt 1
70499 Stuttgart
Organigramm
Übersicht Dienstleistungen
- eID-Karte für Bürger der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums beantragen
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Einfaches Führungszeugnis beantragen
- Einverständnis für alleinreisende Minderjährige
- elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN beantragen (auch bei mehrfacher Falscheingabe oder Verlust)
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Erweiterte Melderegisterauskunft beantragen
- Erweitertes Führungszeugnis beantragen
- Europäisches Führungszeugnis beantragen
- Führerschein beantragen - ab 17 Jahre
- Führerschein ersetzen - wegen Verlust und Diebstahl
- Führerschein erstmalig beantragen (EU-Führerschein)
- Führerschein neu ausstellen wegen Namensänderung oder akademischem Titel
- Gewerbezentralregister - Auszug beantragen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kraftfahrzeug - Verkauf melden
- Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)
- Kraftfahrzeug ummelden bei Halterwechsel
- Kraftfahrzeug ummelden bei Umzug oder Betriebsverlegung
- Kraftfahrzeug: Namensänderung oder Adressänderung melden (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
- Lebensbescheinigung beantragen
- Personalausweis - Adresse ändern lassen
- Personalausweis abholen
- Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige beantragen
- Personalausweis Ausstellung wegen Diebstahl beantragen
- Personalausweis Ausstellung wegen Namensänderung beantragen (Heirat oder Scheidung)
- Personalausweis Ausstellung wegen Verlust oder Diebstahl beantragen
- Personalausweis beantragen - erstmalig oder nach Ablauf
- Reisepass abholen
- Reisepass beantragen - erstmalig für Minderjährige
- Reisepass beantragen - erstmalig oder nach Ablauf
- Reisepass beantragen - express
- Reisepass beantragen - vorläufig
- Reisepass beantragen wegen Namensänderung bei Heirat oder Scheidung
- Reisepass beantragen wegen Verlust
- Straußwirtschaft (Besenwirtschaft) anmelden
- Übermittlungssperre: Eintrag ins Adressbuch
- Umweltplakette beantragen
- Verpflichtungserklärung für Besuchervisum beantragen
- Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Wohnsitz anmelden - als Hauptwohnsitz
- Wohnsitz anmelden - als Nebenwohnsitz
- Wohnsitz anmelden durch den Wohnungsgeber (Bescheinigung vom Wohnungsgeber)