Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Eichstraße 7
70173 Stuttgart
Postanschrift
70161 Stuttgart
Öffnungszeiten
Montag | 09:00 – 15:30 |
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Dienstag | 09:00 – 15:30 |
Mittwoch | 09:00 – 15:30 |
Donnerstag | 09:00 – 15:30 |
Freitag | 09:00 – 12:30 |
Die Beitreibungsabteilung ist für den zwangsweisen Einzug städtischer Forderungen sowie für Vollstreckungshilfe zuständig.
Soweit eine Steuer, eine Gebühr, ein Beitrag oder ein Bußgeld trotz Mahnung nicht bezahlt wurde, werden durch die Beitreibungsabteilung die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen ergriffen, um die Forderung möglichst zeitnah und kostengünstig einzuziehen. Hierfür steht u.a. ein eigener Vollstreckungsaußendienst zur Verfügung.
Eine wesentliche Rolle spielen Pfändungen bei Arbeitgebern, Banken und Sparkassen und bei Sozialleistungsträgern. Desweiteren erfolgt die Teilnahme an Versteigerungen von Grundstücken und Wohnungen sowie die Beteiligung an Insolvenzverfahren.
Bei Zahlungsschwierigkeiten können auf Antrag Zahlungserleichterungen gewährt werden.
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse PDF-Datei 1,40 MB
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