Sie ziehen innerhalb von Stuttgart um?
Dann müssen Sie sich im Bürger-Büro ummelden.
Das können Sie persönlich im Bürger-Büro machen.
Und das können Sie über das Internet machen.
Sie haben einen Betreuer?
Und der Betreuer kann darüber bestimmen:
Wo sollen Sie wohnen?
Das schwere Wort dafür ist: Aufenthalts-Bestimmungs-Recht.
Dann muss der Betreuer Sie im Bürger-Büro anmelden.
Und er muss nachweisen:
Ich bin der offizielle Betreuer für diese Person.
Zum Beispiel mit dem Schreiben vom Gericht.
Internet-Service
Sie können Ihren Wohnsitz über das Internet ummelden.
Dafür geben Sie Ihre Daten bei dem Service-Portal
vom Land Baden-Württemberg ein.
Die Adresse vom Service-Portal ist: www.service-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Dafür brauchen Sie ein Service-Konto bei dem Service-Portal.
Das Service-Konto ist kostenlos.
Mit dem Service-Konto Baden-Württemberg können Sie sicher
Kontakt mit der Verwaltung haben.
Zum Beispiel mit dem Bürger-Büro.
Sie können Anträge über das Internet machen.
Und Sie bekommen die Antworten auch über das Internet.
Vielleicht brauchen Sie bestimmte Unterlagen häufig?
Diese können Sie sicher in dem Service-Konto speichern.
Dann haben Sie von überall Zugriff auf diese Dokumente.
Wie ist der Ablauf?
Sie können sich persönlich im Bürger-Büro ummelden.
Dafür können Sie schon vorher die Formulare ausfüllen.
Die Formulare können Sie auf dieser Seite runterladen.
Und Sie können das über das Internet machen.
Sie wohnen mit Ihrer Familie zusammen?
Und sie ziehen auch mit Ihrer Familie zusammen um.
Dann können Sie die Ummeldung auch für Ihre Familie machen.
Dafür müssen Sie die Ausweise von den Personen aus Ihrer Familie mitbringen.
Ihre Kinder haben keinen Kinder-Reise-Pass?
Dann bringen Sie bitte die Geburts-Urkunde von dem Kind mit.
Die Familie kann zusammen auf einem Melde-Schein stehen.
Sie können auch einer anderen Person eine Vollmacht geben.
Eine Vollmacht ist eine Art Brief.
Mit der Vollmacht geben Sie einer anderen Person die Erlaubnis,
etwas für Sie zu machen.
Die Vollmacht zählt aber immer nur für eine bestimmte Sache.
Mit der Vollmacht darf die andere Person die Ummeldung für Sie machen.
Beim Ummelden vom Wohnsitz ist die Vollmacht
die Unterschrift von der Person auf dem Anmelde-Formular.
Hinweis:
Sie ziehen aus Ihrer alten Wohnung aus.
Dann müssen Sie sich nicht beim Bürger-Büro abmelden.
Das passiert mit der Ummeldung automatisch.
Benötigte Unterlagen
Sie möchten Ihren Wohnsitz ummelden?
Dann brauchen Sie diese Unterlagen:
- Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass
- Eine Bescheinigung von Ihrem neuen Wohnungs-Geber.
Man nennt den Wohnungs-Geber auch Vermieter.
Hier können Sie eine Vorlage herunterladen:
Bestätigung vom Wohnungs-Geber (Öffnet in einem neuen Tab)
- Sie machen die Ummeldung schriftlich?
Dann müssen Sie eine Kopie von Ihrem Personal-Ausweis
oder Ihrem Reise-Pass mitschicken.
- Eine andere Person macht die Ummeldung für Sie?
Dann brauch diese Person eine Vollmacht.
Und die Person braucht eine Kopie von Ihrem Personal-Ausweis
oder Ihrem Reise-Pass.
- Sie wollen auch andere Personen von Ihrer Familie ummelden?
Dann brauchen Sie die Ausweise von Ihrer Familie.
Ihr Kind hat keinen Kinder-Reise-Pass?
Dann müssen Sie die Geburts-Urkunde mitbringen.
- Sie kommen aus dem Ausland?
Und Sie haben einen elektronischen Aufenthalts-Titel?
Der Aufenthalts-Titel zeigt: Sie dürfen in Deutschland wohnen.
Dann müssen Sie den elektronischen Aufenthalts-Titel mitbringen.
Hinweis:
Sie sind in eine neue Wohnung eingezogen?
Dann muss Ihr Vermieter das bestätigen.
Dafür kann der Vermieter das Formular
" Bestätigung vom Wohnungs-Geber (Öffnet in einem neuen Tab)" ausfüllen.
Das kann der Vermieter auch über das Internet machen.
Das geht hier: Online Bestätigung Wohnungs-Geber (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Bestätigung müssen Sie dem Bürger-Büro zeigen.
Sie ziehen in Ihre eigene Wohnung oder in Ihr eigenes Haus?
Und deshalb haben Sie keinen Vermieter?
Dann können Sie das Formular selbst ausfüllen.
Sie haben Ihren Wohnsitz umgemeldet?
Dann bekommen Sie eine Melde-Bescheinigung für Ihre Unterlagen.
Tipp:
Sie sind umgezogen und melden Ihren neuen Wohnsitz um?
Dann lassen Sie auch gleich Ihre Adresse in Ihrem Personal-Ausweis
oder Reise-Pass ändern.
Und in dem Fahrzeug-Schein für Ihr Auto.
Das können Sie auch direkt beim Bürger-Büro machen.
Formulare
Hier können Sie wichtige Formulare herunterladen:
Fristen
Sie sind umgezogen?
Dann müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug
ummelden.
Bearbeitungs-Dauer
Ihre Ausweise werden sofort im Bürger-Büro geändert.
Sie bekommen sofort eine Melde-Bescheinigung für Ihre Unterlagen.
Gesetze
Diese Gesetze sind wichtig für das Ummelden:
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht) http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV) (Öffnet in einem neuen Tab)
Ihr Kontakt zu uns
Es gibt in Stuttgart diese Bürger-Büros (Öffnet in einem neuen Tab)
Service-Telefon
Sie haben Fragen?
Dann rufen Sie bei der Behörden-Nummer an.
Die Nummer ist: 115
Sie müssen keine Vorwahl wählen.
Sie können zu diesen Zeiten anrufen:
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr.
Der Anruf kostet so viel wie ein Anruf auf ein Festnetz-Telefon.
Sie sprechen Gebärden-Sprache?
Dann können Sie beim Gebärden-Telefon anrufen.
Sie können zu diesen Zeiten anrufen:
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr.
Der Link zum Gebärden-Telefon ist hier:
Gebärden-Telefon (Öffnet in einem neuen Tab)
Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache © Lebenshilfe Braunschweig Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013