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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Wohnsitz ummelden - innerhalb von Stuttgart

Wenn Sie innerhalb Stuttgarts umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nachdem Sie eingezogen sind, in einem Bürgerbüro anmelden.
Als weiterer Weg steht Ihnen auch unser Online-Service zur Verfügung.

Sofern Sie Ihre Wohnungsummeldung persönlich in einem der 22 Bürgerbüros im Stadtgebiet durchführen, können Sie weitere Dienstleistungen, die sich aus Ihrem Umzug ergeben, gleich mit erledigen. Beispielweise sind das:
  • Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises durchführen
  • Adressaufkleber für den Personalausweis erhalten
  • Adressänderung Ihres Reisepasses oder Ihres eAT durchführen
  • Umschreibung Ihres Fahrzeuges auf die neue Anschrift vornehmen
  • Bewohnerparkausweise für Ihre neue Wohnung erhalten

Wenn Sie eine Betreuungsperson haben, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Sie ausübt, muss diese Betreuungsperson Sie ummelden und dafür die Bestellung oder den Gerichtsbeschluss mitbringen.

Hinweise:
Sie benötigen von Ihrem Wohnungsgeber eine  Wohnungsgeberbestätigung PDF-Datei 605,61 kB.


Online-Service

Melden Sie Ihren Wohnsitzwechsel bequem online.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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