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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Wohnsitz anmelden durch den Wohnungsgeber (Bescheinigung vom Wohnungsgeber)

Wohnungs-Nehmer

Sie sind Wohnungs-Nehmer?
Man sagt dazu auch Mieter.
Und Sie ziehen um?
Dann müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug
Ihren neuen Wohnsitz anmelden.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
 Wohnsitz anmelden (Öffnet in einem neuen Tab)

Wohnungs-Geber

Sie sind Wohnungs-Geber?
Man sagt dazu auch Vermieter.
Dann müssen Sie Ihrem Mieter eine Wohnungs-Geber-Bescheinigung
geben.
Sonst kann der Mieter seinen Wohnsitz nicht anmelden.

Hinweis:
Der Vermieter macht die Bestätigung  über das Internet?
Dann bekommt der Vermieter ein Zuordnungs-Merkmal.
Das ist eine Art Kennwort.
Der Vermieter muss dem Mieter das Zuordnungs-Merkmal sagen.
Damit kann der Mieter dann seinen Wohnsitz anmelden.
Der Vermieter macht die Bestätigung schriftlich mit dem Formular?
Dann kann der Mieter das Formular dem Bürger-Büro zeigen
oder als Fax hinschicken.

Internet-Service

Sie können als Wohnungs-Geber die Bescheinigung
auch über das Internet machen.
Dafür geben Sie Ihre Daten bei dem Service-Portal
vom Land Baden-Württemberg ein.
Die Adresse vom Service-Portal ist:
 www.service-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Dafür brauchen Sie ein Service-Konto bei dem Service-Portal.
Das Service-Konto ist kostenlos.

Mit dem Service-Konto Baden-Württemberg können Sie sicher
Kontakt mit der Verwaltung haben.
Zum Beispiel mit dem Bürger-Büro.
Sie können Anträge über das Internet machen.
Und Sie bekommen die Antworten auch über das Internet.
Vielleicht brauchen Sie bestimmte Unterlagen häufig?
Dann können Sie diese sicher in dem Service-Konto speichern.
Dann haben Sie von überall Zugriff auf diese Dokumente.

Voraussetzungen

Diese Personen zählen als Wohnungs-Geber.

  •  Sie sind der Vermieter von der neuen Wohnung.

Das ist meistens der Besitzer von der Wohnung.
Oder eine vom Besitzer beauftragte Person.
Zum Beispiel die Haus-Verwaltung.

  • Sie sind Haupt-Mieter von der Wohnung?

Und eine Person wohnt bei Ihnen zur Unter-Miete?
Dann sind Sie der Wohnungs-Geber.

  •  Sie sind Haupt-Mieter von der Wohnung?

Und eine andere Person darf einen Teil von Ihrer Wohnung benutzen.
Aber die Person zahlt dafür kein Geld oder nur wenig Geld.
Dann sind Sie auch Wohnungs-Geber.

  • Sie ziehen in Ihre eigene Wohnung oder in Ihr eigenes Haus?

Und deshalb haben Sie keinen Vermieter?
Dann können Sie das Formular selbst ausfüllen.


Wie ist der Ablauf?

Sie müssen dem Bürger-Büro bestätigen:
Diese Person ist in die Wohnung eingezogen.
Das müssen Sie schriftlich machen.
Dafür gibt es das Formular:
 Bestätigung vom Wohnungs-Geber (Öffnet in einem neuen Tab)
Bitte füllen Sie das Formular aus und geben Sie es dem Mieter.

Mit dem Formular bestätigen Sie diese Daten:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse als Wohnungs-Geber
  • Das Datum vom Einzug.
  • Die Adresse von der Wohnung vom Mieter.
  • Den Namen von dem neuen Mieter.
  • Ihre Unterschrift

Sie sind nicht der Besitzer?
Aber Sie haben eine Vollmacht und dürfen für den Vermieter
die Bestätigung schreiben?
Dann müssen Sie noch das beachten:

  •  Schreiben Sie auch den Namen vom Besitzer der Wohnung.
  • Sie brauchen eine Vollmacht.

Sie machen die Bestätigung über das Internet?
Dann bekommen Sie ein Zuordnungs-Merkmal.
Das ist eine Art Kennwort.

Sie müssen dem Mieter das Zuordnungs-Merkmal sagen.
Damit kann der Mieter dann seinen Wohnsitz anmelden.

Sie können beim Bürger-Büro fragen:
Hat der Mieter sich angemeldet?

Formulare

Hier können Sie wichtige Formulare herunterladen:

Fristen

Der neue Mieter braucht die Bestätigung vom Wohnungs-Geber innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug..

Kontakt


Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache © Lebenshilfe Braunschweig Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
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