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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Wohnsitz anmelden durch den Wohnungsgeber (Bescheinigung vom Wohnungsgeber)

Wohnungsnehmer (Mieter): Wenn Sie umziehen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen den neuen  Wohnsitz anmelden.

Wohnungsgeber (Vermieter): Sie müssen Ihrer Mieterin / Ihrem Mieter eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Sonst ist eine Anmeldung nicht möglich.

Hinweis: Bei einer elektronischen Bestätigung gegenüber der Meldebehörde erhält der Wohnungsgeber ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal. Das muss der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person für die Anmeldung des Wohnsitzes mitteilen. Bei einer schriftlichen Bestätigung über ein Formular, muss der Mieter dies als Fax oder Original vorlegen.

Online-Service

Sie können als Wohnungsgeber die Wohnungsgeberbescheinigung bequem online ausstellen.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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