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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Wohnsitz anmelden - als Hauptwohnsitz

Sie ziehen nach Stuttgart?
Dann müssen Sie sich im Bürger-Büro anmelden.
Das können Sie persönlich im Bürger-Büro machen.

Und das können Sie über das Internet machen.
Sie müssen sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug
in Stuttgart anmelden.

In Stuttgart gibt es 22 Bürger-Büros.
Mehr Informationen zu den Bürger-Büros finden Sie hier:
 Bürger-Büros Stuttgart (Öffnet in einem neuen Tab)

 

Sie machen die Anmeldung persönlich im Bürger-Büro?
Durch den Umzug müssen Sie vielleicht auch noch andere Sachen machen.
Das können Sie dann auch gleich im Bürger-Büro machen.
Zum Beispiel:

 

  •  Die Adresse auf Ihrem Personal-Ausweis ändern.

Das geht mit einem Sticker.
Und das geht auf dem Chip von Ihrem Personal-Ausweis.

  • Die Adresse in Ihrem Reise-Pass ändern.
     
  • Die Adresse bei Ihrem elektronischen Aufenthalts-Titel ändern.

Eine Person aus dem Ausland wohnt in Deutschland.
Dafür braucht die Person einen Aufenthalts-Titel.

  • Die Adresse im Fahrzeug-Schein von Ihrem Auto ändern.
  • Einen Park-Ausweis für Bewohner bekommen.

Damit darf man auf bestimmten Parkplätzen parken.

  • Die "Familien-Card" für Stuttgart bekommen.

Vielleicht müssen Sie sich nicht anmelden.
Zum Beispiel, wenn Sie wegen der Arbeit
oder Ausbildung in Stuttgart sind.
Und Sie nicht länger als 6 Monate in Stuttgart bleiben.
Oder wenn Sie aus dem Ausland nach Stuttgart kommen.
Und Sie nicht länger als 3 Monate in Stuttgart bleiben.
Fragen Sie dann im Bürger-Büro nach.

Sie haben einen Betreuer?
Und der Betreuer kann darüber bestimmen:
Wo sollen Sie wohnen?
Das schwere Wort dafür ist: Aufenthalts-Bestimmungs-Recht.
Dann muss der Betreuer Sie im Bürger-Büro anmelden.
Und er muss nachweisen:
Ich bin der offizielle Betreuer für diese Person.
Zum Beispiel mit dem Schreiben vom Gericht.

 

Hinweis:
Sie brauchen eine Bescheinigung von Ihrem neuen Wohnungs-Geber.
Man nennt den Wohnungs-Geber auch Vermieter.
Hier können Sie eine Vorlage für Bescheinigung herunterladen:
 Bestätigung vom Wohnungs-Geber (Öffnet in einem neuen Tab)
Ihr Vermieter kann das aber auch über das Internet machen.

Internet-Service
Sie können Ihren Wohnsitz auch über das Internet anmelden.
Dafür geben Sie Ihre Daten bei dem Service-Portal
vom Land Baden-Württemberg ein.
Die Adresse vom Service-Portal ist:
 www.service-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Dafür brauchen Sie ein Service-Konto bei dem Service-Portal.
Das Service-Konto ist kostenlos.

Mit dem Service-Konto Baden-Württemberg können Sie sicher
Kontakt mit der Verwaltung haben.
Zum Beispiel mit dem Bürger-Büro.
Sie können Anträge über das Internet machen.
Und Sie bekommen die Antworten auch über das Internet.
Vielleicht brauchen Sie bestimmte Unterlagen häufig?
Dann können Sie diese sicher in dem Service-Konto speichern.
Dann haben Sie von überall Zugriff auf diese Dokumente.

Wie ist der Ablauf?

Sie können sich persönlich im Bürger-Büro anmelden.
Dafür können Sie schon vorher die Formulare ausfüllen.
Die Formulare können Sie auf dieser Seite runterladen.
Und Sie können das über das Internet machen.

Sie wohnen mit Ihrer Familie zusammen?
Und Sie ziehen auch mit Ihrer Familie zusammen um.

Dann können Sie die Anmeldung auch für Ihre Familie machen.
Dafür müssen Sie die Ausweise von den Personen aus Ihrer Familie mitbringen.

Ihre Kinder haben keinen Kinder-Reise-Pass?
Dann bringen Sie bitte die Geburts-Urkunde von dem Kind mit.
Die Familie kann zusammen auf einem Melde-Schein stehen.

Sie können auch einer anderen Person eine Vollmacht geben.
Eine Vollmacht ist eine Art Brief.
Mit der Vollmacht geben Sie einer anderen Person die Erlaubnis,
etwas für Sie zu machen.
Die Vollmacht zählt aber immer nur für eine bestimmte Sache.
Mit der Vollmacht darf die andere Person die Anmeldung für Sie machen.
Die Person mit der Vollmacht muss auch Ihren Ausweis mitbringen.

 

Hinweis:
Sie ziehen aus Ihrer alten Wohnung aus.
Dann müssen Sie sich nicht beim Bürger-Büro abmelden.
Das passiert mit der Anmeldung automatisch.

Benötigte Unterlagen

Sie möchten Ihren Wohnsitz in Stuttgart anmelden?
Dann brauchen Sie diese Unterlagen:

  • Ihren Personal-Ausweis oder Reise-Pass
     
  • Sie wollen auch andere Personen von Ihrer Familie ummelden?

Dann brauchen Sie die Ausweise von Ihrer Familie.
Ihr Kind hat keinen Kinder-Reise-Pass?
Dann müssen Sie die Geburts-Urkunde mitbringen.

  • Eine Bescheinigung von Ihrem neuen Wohnungs-Geber.

Man nennt den Wohnungs-Geber auch Vermieter.
Hier können Sie eine Vorlage herunterladen:
 Bestätigung vom Wohnungs-Geber (Öffnet in einem neuen Tab)
Eine andere Person macht die Ummeldung für Sie?

Dann brauch diese Person eine Vollmacht.
Und die Person braucht eine Kopie von Ihrem Personal-Ausweis
oder Ihrem Reise-Pass.

  • Sie kommen aus dem Ausland?

Und Sie haben einen elektronischen Aufenthalts-Titel?
Der Aufenthalts-Titel zeigt: Sie dürfen in Deutschland wohnen.
Dann müssen Sie den elektronischen Aufenthalts-Titel mitbringen.

Hinweis:

Sie sind in eine neue Wohnung eingezogen?
Dann muss Ihr Vermieter das bestätigen.
Dafür kann der Vermieter das Formular
"
 Bestätigung vom Wohnungs-Geber (Öffnet in einem neuen Tab)" ausfüllen.
Das kann der Vermieter auch über das Internet machen.
Das geht hier:
 Online Bestätigung Wohnungs-Geber (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Bestätigung müssen Sie dem Bürger-Büro zeigen.

Sie ziehen in Ihre eigene Wohnung oder in Ihr eigenes Haus?
Und deshalb haben Sie keinen Vermieter?
Dann können Sie das Formular selbst ausfüllen.

Sie haben Ihren Wohnsitz angemeldet?
Dann bekommen Sie eine Melde-Bescheinigung für Ihre Unterlagen.

Tipp:

Sie sind umgezogen und melden Ihren neuen Wohnsitz um?
Dann lassen Sie auch gleich Ihre Adresse in Ihrem Personal-Ausweis
oder Reise-Pass ändern.
Und in dem Fahrzeug-Schein für Ihr Auto.

Das können Sie auch direkt beim Bürger-Büro machen.

Formulare

Fristen

Sie sind nach Stuttgart gezogen?
Dann müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug
anmelden.

Bearbeitungs-Dauer

Ihre Ausweise werden sofort im Bürger-Büro geändert.
Sie bekommen sofort eine Melde-Bescheinigung für Ihre Unterlagen.

Gesetze

 Diese Gesetze sind wichtig für das Ummelden:


Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache © Lebenshilfe Braunschweig Bilder © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, Lebenshilfe Bremen e.V.
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