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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Wohnsitz abmelden

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Sie müssen sich  abmelden, wenn Sie

  • ins Ausland umziehen oder
  • eine Ihrer Wohnungen (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne gleichzeitig eine neue Wohnung zu beziehen. Das können Sie bei der Meldebehörde (in Stuttgart: Bürgerbüro) der Haupt- oder Nebenwohnung erledigen.

Nicht abmelden müssen Sie sich, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden.

Hinweis: Sie können sich online oder persönlich in Ihrem Bürgerbüro abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Online-Service

Sie können Ihren Wohnsitz einfach und bequem online abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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