Wenn Sie für bestimmte Zwecke Wasser, zum Beispiel aus einem See, entnehmen, müssen Sie das bezahlen.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach Herkunft, Menge und Verwendungszweck des Wassers.
Das Geld verwendet der Staat zum Beispiel für Hochwasserschutzmaßnahmen und den Schutz von Feuchtbiotopen.
Für folgende Benutzungen müssen Sie ein Wasserentnahmeentgelt bezahlen:
- das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
- das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser
Voraussetzung für die entgeltpflichtige Benutzung ist
- eine wasserrechtliche Bewilligung oder
- eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Kein Wasserentgelt müssen Sie beispielsweise bezahlen
- für Zwecke der Fischerei,
- zur Beregnung landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzter Flächen
- für geringfügige Benutzungen.
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Wasser- und Bodenschutzrecht
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