Alle haben das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und daran teilzunehmen. Wollen Sie eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel wie zum Beispiel auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen oder einen Aufzug veranstalten, müssen Sie dies rechtzeitig beim Amt für öffentliche Ordnung anmelden. Das Amt für öffentliche Ordnung kann zum Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlung und des Straßenverkehrs im Einzelfall Regelungen und Anordnungen treffen.
Für folgende Versammlungen gibt es keine Anmeldepflicht:
- in geschlossenen Räumen,
- Spontanversammlungen (= Versammlungen, die sich aus einem momentanen Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickeln),
- die meisten kulturellen, wissenschaftlichen, religiösen, sportlichen oder gewerblichen öffentlichen Veranstaltungen wie z.B. Theateraufführungen, Konzerte, Prozessionen, Straßenfeste, Flohmärkte. Für diese gelten andere Bestimmungen.
Hinweis: Für Versammlungen in geschlossenen Räumen wie auch für Versammlungen unter freiem Himmel gilt ein generelles Uniformierungs- und Waffenverbot.
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Allgemeinpolizeirechtliche Aufgaben, Öffentliche Versammlungen
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