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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Verpflichtungserklärung für Besuchervisum beantragen

Wenn Sie jemanden aus dem Ausland einladen möchten, der für die Einreise ein Visum benötigt, müssen Sie eine Verpflichtungserklärung unterschreiben.

Mit einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthalts für alle der öffentlichen Hand eventuell entstehenden Kosten aufzukommen.

Bitte beachten Sie hierzu auch das Informationsblatt Verpflichtungserklärung.  Informationen für Verpflichtungsgeber zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung PDF-Datei 32,27 kB

Sie müssen persönlich erscheinen, da Sie eine Unterschrift leisten müssen.

Hinweis:
Wenn Sie nicht in Stuttgart wohnen, können Sie hier keine Verpflichtungserklärung abgeben.

Ihr Kontakt zu uns:

Service-Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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