Sind Sie Mutter eines nichtehelichen Kindes, berät Sie das Jugendamt bei der Vaterschaftsfeststellung, der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Wenn ein Kind keinen (rechtlichen) Vater hat, können die Mutter, das Kind oder der biologische Vater die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen.
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