Wenn Ihnen ein neuer oder geänderter Nationalpass vorliegt, ist die Übertragung Ihres bestehenden Aufenthaltstitels notwendig.
Ihr elektronischer Aufenthaltstitel muss neu erstellt und anschließend von der Bundesdruckerei produziert werden. Bitte beachten Sie, dass es einige Zeit dauern kann, bis Ihr elektronischer Aufenthaltstitel ausgehändigt oder zugestellt werden kann. Sollten Sie kurzfristig eine Reise antreten wollen, teilen Sie dies bitte den Mitarbeitenden bei der Ausländerbehörde rechtzeitig bei der Vorsprache mit.
Voraussetzungen
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Fristen
Termin vereinbaren
Gebühren
Rechtsgrundlage
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
Service-Telefon
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