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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Straßen‐ und Außenwirtschaften (Gaststätten)

Um eine Erlaubnis für eine Straßen‐ oder Außenbewirtschaftung zu erhalten,  muss zwischen Privatflächen und öffentlichen Verkehrsflächen unterschieden werden.

Die Öffnungszeiten enden in der Regel um 22/23 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Außenfläche nicht beschallen dürfen.

Amt für öffentliche Ordnung

Gewerbe‐ und Gaststättenrecht

Symbolbild Organisations-Kontakt

Service‐Telefon

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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