Außenbewirtschaftung auf Privatflächen
Befindet sich bei einer Gaststätte die Außenbewirtschaftung auf Privatfläche, wird die Bewirtung im Freien mit der nötigen Gaststättenkonzession erteilt, sofern eine baurechtliche Genehmigung hierfür vorliegt. Das bedeutet, es handelt sich um eine einmalige Erlaubnis.
Außenbewirtschaftung auf öffentlichen Verkehrsflächen
Allgemeine Voraussetzungen:
Soll für die Außenbewirtschaftung eine öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch genommen werden, ist für die Zeit des Freischanks eine Sondernutzungs- und gaststättenrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
Hierzu ist ein förmliches Verfahren notwendig, bei dem geprüft wird, ob der Genehmigung öffentlich-rechtliche Belange entgegenstehen. Insbesondere dürfen Flucht- und Rettungswege, Feuergassen, Versorgungseinrichtungen und Anleiterflächen der Feuerwehr nicht beeinträchtigt werden.
Spricht nichts gegen die Außenbewirtschaftung, wird sie für die Dauer von bis zu einem Jahr genehmigt.
Zusätzliche Voraussetzungen für Straßenwirtschaften auf Gehwegen, in Fußgän-gerbereichen und auf Plätzen:
- Restgehwegbreite 2,50 m auf Schulwegen, ansonsten 2,00 m in übrigen Bereichen
- Die Fläche muss in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der Gaststätte liegen
Zusätzliche Voraussetzungen für Straßenwirtschaften auf Parkplätzen:
- Die Parkplätze müssen vor der Gaststätte liegen
- Zur Fahrbahn ist eine Abschrankung einzurichten
- Die Verkehrssicherungspflicht und der Winterdienst obliegen dem/der Gaststättenbetreiber*in
- Keine Straßenwirtschaften werden genehmigt
- auf Sonderparkplätzen, z. B. Parkplätze für Schwerbehinderte, Carsharing, oder Taxis
- auf Kurzzeitparkplätzen, d.h. Parkplätze mit einer sehr kurzen Parkdauer, stehen nicht zur Verfügung
- neben baulichen Radwegen, 5 m. vor und hinter Fußgängerüberwegen oder Straßeneinmündungen
Hinweis: Sie müssen den Antrag jährlich stellen.
Verlängerungsantrag
Bei Verlängerungsanträgen verkürzt sich das Verfahren. Soweit keine der Außenbewirtschaftung entgegenstehenden Erkenntnisse vorliegen, wird die Verlängerung erteilt.
Gebühr:
Für die Erlaubnis wird eine Gebühr erhoben. Diese bemisst sich nach Größe, Dauer und Lage der Außenbewirtschaftung.