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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für Umweltschutz

Steckerfertige Photovaltaikmodule/Balkonmodule

Was wird gefördert?

Bezuschusst werden
  • begleitende Maßnahmen bei der Installation von Dach‐ und Fassaden‐PV
  • die Errichtung von Stromspeichern in Verbindung mit neu gebauten PV‐Anlagen
  • die Errichtung von vorgelagerter Elektro‐Ladeinfrastruktur in Verbindung mit einer PV‐Anlage
  • steckerfertige PV‐Anlagen (Balkonmodule)

Beim Bau von PV‐Anlagen auf oder an Gebäuden werden begleitende Maßnahmen wie die Ertüchtigung der elektrischen Installationen, die Einrichtung des Zählerplatzes, das Stellen eines Baugerüsts oder Statikarbeiten gefördert. Da diese Positionen oft sehr kostenintensiv sind, soll die Förderung über die Schwelle zur Umsetzung helfen. Dies gilt insbesondere auch für Mieterstromanlagen, bei denen häufig ein höherer finanzieller Aufwand entsteht, um das notwendige Messkonzept umzusetzen. Der Fördersatz ist dabei abhängig von der Größe der Anlage. Bei jedem Kilowatt‐Peak (kWp) an installierter Leistung steigt der maximale Fördersatz um 350 Euro. Wird Fotovoltaik über einer Dachbegrünung oder an der Gebäudefassade installiert, erhöht sich der Fördersatz auf bis zu 450 Euro je kWp. Bei vorgenannten Anlagen‐Arten werden 50% der förderfähigen Kosten anerkannt.

Eine Sonderstellung nehmen mit der neuen Förderrichtlinie ab 31.8.2023 Volleinspeiseanlagen ein. Bei einem verpflichtenden Betrieb über mindestens 10 Jahre als Volleinspeiseanlage werden diese mit maximal 600 Euro je kWp bei einer Anerkennung von 100% der förderfähigen Kosten gefördert. Damit sollen insbesondere Mehrfamilienhäuser (WEG´s) und Betriebe angesprochen werden.

Steckerfertige PV‐Anlagen (sogenannte Balkonmodule) werden mit einem pauschalen Zuschuss von 200 Euro je Anlage gefördert. Inhaber einer gültigen Bonuscard + Kultur  erhalten einen pauschalen Zuschuss von 300 Euro.

Auch die Errichtung von Stromspeichern sowie die Installation von vorgelagerter Ladeinfrastruktur für E‐Fahrzeuge, jeweils in Verbindung mit PV‐Ausbau, wird finanziell unterstützt. Für letztere werden bis zu 1.000 Euro netto je neu errichteter E‐Ladeeinrichtung gefördert, die durch die vorgelagerte Ladeinfrastruktur versorgt wird. Das ergänzende Programm

  privates Laden (Öffnet in einem neuen Tab) (Öffnet in einem neuen Tab) fördert vorgelagerte Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen, bei denen eine Verbindung mit Photovoltaik nicht möglich ist. Die Förderprogramme sind mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes (BAFA, KfW, L‐Bank) kombinierbar, sofern diese das zulassen. 

Für die Förderdetails verweisen wir auf die gültigen Förderrichtlinien.

Wie erhalte ich die Förderung?
Nachfolgend können Sie die Förderrichtlinie zur Solaroffensive sowie die Anleitung für die Anmeldung im städtischen Service‐Angebot herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich im ersten Schritt beim Online‐Dienst „MeinServiceStuttgart“ registieren müssen. Die Anträge können Sie dann im Anschluss über das  städtische Service‐Angebot (Öffnet in einem neuen Tab) stellen.

Bei Fragen zum Förderprogramm oder zum Verfahren können Sie sich an den unten genannten Ansprechpartner wenden.

Hintergrund

Bei der Solaroffensive handelt es sich um einen weiteren Baustein der Landeshauptstadt Stuttgart auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Gelder wurden durch das Aktionsprogramm Klimaschutz „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“ bereitgestellt.

Durch das 200 Millionen Euro schwere Aktionsprogramm Klimaschutz „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“ stehen für 2020 bis 2023 insgesamt 15,875 Millionen Euro für die Solaroffensive bereit. Das Aktionsprogramm will die Aktivitäten im Klimaschutz steigern und dazu beitragen, dass die Stadt bis spätestens 2050 klimaneutral ist. Dem Gebäudesektor kommt bei der Erreichung der städtischen Klimaschutzziele eine besonders wichtige Rolle zu. Neben einer Reduzierung des Energieverbrauchs ist dabei die bestmögliche Nutzung des lokalen Potenzials an erneuerbaren Energien notwendig. Hier setzt die Stadt auf ein breites Angebot an Fördermöglichkeiten, aber auch auf ambitionierte energetische Vorgaben.

Die Stadt selbst geht übrigens beim Ausbau der Stromerzeugung durch Solarenergie als Vorbild voran. Es ist zum Beispiel geplant, alle Schulen bis 2025 mit Photovoltaik‐Anlagen auszustatten, sofern dies jeweils technisch möglich ist. Die Stadt selbst betreibt derzeit ca. 150 Fotovoltaik‐Anlagen und treibt den Ausbau auf den Dächern der städtischen Gebäude jährlich massiv voran.

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Elektrizitätsanwendung und Energiebeschaffung für städtische Liegenschaften

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an: aus jedem Netz, ohne Vorwahl. Behördennummer 115: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr. Sie erreichen die Behördennummer 115 in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates. Gebärdentelefon: Mo bis Fr, 8.00 bis 18.00 Uhr.

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