Online-Service
Beantragen Sie Ihre Erlaubnis bequem online
Hinweise zur Onlineantragstellung
Hinweise für Ihre Online-Antragstellung false Sie geben Ihre Daten auf der Plattform des Serviceportals des Landes Baden-Württemberg www.service-bw.de (Öffnet in einem neuen Tab) ein.
Für die Antragstellung müssen Sie in der Regel auf dem Serviceportal ein persönliches Servicekonto einrichten. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken. Für die Verarbeitung Ihrer Daten im Servicekonto ist das Innenministerium Baden-Württemberg verantwortlich.
Voraussetzungen
- persönliche und wirtschaftliche Zuverlässigkeit des Antragstellers (bei juristischen Personen neben der juristischen Person auch der vertretungsberechtigten natürlichen Personen)
- glücksspielrechtliche Erfordernisse, wie die Vorlage eines Sozialkonzeptes und die Einhaltung der Mindestabstände zu anderen Spielhallen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen
- Gefährdung der Jugend, übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs, schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige nicht zumutbare Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung müssen ausgeschlossen sein
- eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten (Öffnet in einem neuen Tab) (Aufstellererlaubnis) - > Link Informationen zur Aufstellererlaubnis
- eine Geeignetheitsbestätigung (behördliche Bestätigung, dass der konkrete Aufstellort den Vorschriften der Spielverordnung entspricht) -> Link Informationen zur Geeignetheitsbestätigung
Die Spielhallenerlaubnis ersetzt nicht die Baugenehmigung. Die Baurechtsbehörde beurteilt nach den Vorschriften des Baurechts:
- die bauliche Errichtung einer Spielhalle und
- die Änderung der Nutzung eines bestehenden Gebäudes oder Gebäudeteils zum Zwecke des Betriebs einer Spielhalle
Die Baugenehmigung ist bei der Baurechtsbehörde zu beantragen. Baurechtsamt
Vorgehen
Für eine schnellere Bearbeitung empfehlen wir Anträge erst zu stellen, wenn alle notwendigen Unterlagen beigefügt sind. Die Gaststättenbehörde prüft anschließend die Voraussetzungen. Vom Ergebnis werden Sie schriftlich unterrichtet.
Benötigte Unterlagen
Unterlagen bei Antragstellung durch natürliche Person
- Antrag
- Pacht-/Mietvertrag oder Eigentumsnachweis (Kopie)
- Baugenehmigung (Kopie)
- Aufstellererlaubnis gem. § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung (Kopie)
- Grundrisszeichnung aller Betriebsräume im Maßstab 1:100 (doppelte Ausfertigung) mit Kennzeichnung der Standorte der Geld- und Warenspielautomaten sowie dem Standort der Spielhallenaufsicht
- Nutzflächenberechnung aller Betriebsräume (doppelte Ausfertigung)
- Stadtkarte im Maßstab 1:10.000, in der ein Umkreis um den Standort mit einem Radius von 500 Metern eingezeichnet ist
- Sozialkonzept nach dem Landesglückspielgesetz
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) der Gemeinde. Bitte legen Sie von allen Gemeinden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, in denen Sie in den letzten drei Jahren gewerblich tätig waren und gewohnt haben.
- Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamts
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
- Auszug aus dem Insolvenzregisters des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
Unterlagen bei Antragstellung durch juristische Person
- Antrag
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Pacht-/Mietvertrag oder Eigentumsnachweis (Kopie)
- Baugenehmigung (Kopie)
- Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) der Gemeinde. Bitte legen Sie von allen Gemeinden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, in denen die juristische Person in den letzten drei Jahren gewerblich tätig war.
- Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamts
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Betriebsort (der Hauptniederlassung) zuständigen Amtsgerichts
- Auszug aus dem Insolvenzregisters des für den Betriebsort (der Hauptniederlassung) zuständigen Amtsgerichts
- Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
- Aufstellererlaubnis gem. § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung (Kopie)
- Grundrisszeichnung aller Betriebsräume im Maßstab 1:100 (doppelte Ausfertigung) mit Kennzeichnung der Standorte der Geld- und Warenspielautomaten sowie dem Standort der Spielhallenaufsicht
- Nutzflächenberechnung aller Betriebsräume (doppelte Ausfertigung)
- Stadtkarte im Maßstab 1:10.000, in der ein Umkreis um den Standort mit einem Radius von 500 Metern eingezeichnet ist
- Sozialkonzept nach dem Landesglückspielgesetz
Erforderliche Unterlagen des gesetzlichen Vertreters der juristischen Person
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
- Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) der Gemeinde. Bitte legen Sie von allen Gemeinden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vor, in denen Sie in den letzten drei Jahren gewerblich tätig waren und gewohnt haben.
- Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamts
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
- Auszug aus dem Insolvenzregisters des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
Formulare
Fristen
rechtzeitig vor gewünschter Aufnahme der erlaubnispflichtigen Tätigkeit unter Berücksichtigung der Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer
3 Monate sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen
Gebühren
Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (32-22)
Kosten: 1175 Euro bis 10130 Euro
Sonderregelung: Die Gebühr wird mit Übersendung der Rechnung fällig. Wird die Gebühr innerhalb der gesetzlichen Frist (1 Monat) nicht bezahlt, müssen Mahngebühren und Versäumniszuschläge berechnet werden.
Rechtsgrundlage: § 2 Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Stuttgart i.V.m. Ziffer 13.32 des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung
Rechtsgrundlage
§§ 40 bis 46 Landesglücksspielgesetz (LGlüG) (Spielhallen)
§ 33c Gewerbeordnung (GewO) (Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit)
§ 33d Gewerbeordnung (GewO) (Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit)
Sachgebiet 2 - Gaststättenrecht, Spielhallen, Messen und Märkte
Anschrift & Erreichbarkeit
Anschrift
Eberhardstraße 37
70173 Stuttgart
Fax
0711 21689907Leitung
Anfahrt
Anschrift
Eberhardstraße 37
70173 Stuttgart
Service-Telefon
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