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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für Soziales und Teilhabe

Rentenversicherung – Erwerbsminderungsrente beantragen

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Grundsätzlich müssen die folgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen

  • Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von Beitragsjahren
  • 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsfall, also dem Eintritt der Erwerbsminderung. Dieser wird vom medizinischen Dienst der Rentenversicherung geprüft und gegebenenfalls festgelegt.

Es wird zwischen der vollen und der teilweisen Erwerbsminderung unterschieden.
Die teilweise Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt drei bis weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten können.
Eine volle Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn die tägliche Arbeitszeit weniger als drei Stunden beträgt.

Über das tägliche Leistungsvermögen entscheidet der Arbeitsmedizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung. Bei Renten wegen Erwerbsminderung sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.

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