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Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

Reiseverkehr mit Heimtieren

Für den Reiseverkehr mit Heimtieren wie Hunden, Katzen und Frettchen gelten zur Vermeidung von Tollwut strenge Vorschriften, die aber von Land zu Land unterschiedlich sein können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor Reiseantritt gründlich über die bestehenden Regelungen für die verschiedenen Reiseländer zu informieren.

Reisen innerhalb der EU
Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze innerhalb der Europäischen Union verreisen wollen, benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung. Diesen stellen in Baden-Württemberg alle praktizierenden Tierärzte aus. Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Ausgenommen sind Tiere, die vor dem 03. Juli 2011 deutlich lesbar tätowiert wurden.

Reisen außerhalb der EU
Bei Reisen in sogenannte Drittländer gelten die Voraussetzungen des jeweiligen Landes. Wenn Sie mit Ihrem Haustier aus einem gelisteten Drittland in die EU einreisen möchten, dann reicht der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung aus oder wenn das Tier im Ausland geimpft wurde, ein amtliches Gesundheitszeugnis. Bei nichtgelisteten Drittländern gelten besondere Anforderungen. Eine  aktuelle Liste (Öffnet in einem neuen Tab) der gelisteten Drittländer finden Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Angaben zu den Vorgaben von Nicht-EU-Ländern erhalten Sie bei Konsulaten, Botschaften oder auf den offiziellen Internetseiten der jeweiligen Reiseländer.

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